Ärzteschaft sieht mögliche Patientengefährdung durch Apothekenreform

Berlin – Die Pläne der Bundesregierung, die Befugnisse der Apotheken in die ärztliche Tätigkeit hinein zu erweitern, sind eine potenzielle Gefährdung der Patientensicherheit. Das betonten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesärztekammer (BÄK) gestern bei der Anhörung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) im Bundesgesundheitsausschuss.
Das Gesetz sieht vor, Apotheken die Verimpfung aller Impfstoffe außer Lebendimpfstoffen sowie unter bestimmten Auflagen die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung zu erlauben.
Beide Regelungen würden neben einer Schwächung der Patientensicherheit auch zu einer weiteren Aufsplittung der Zuständigkeiten im Gesundheitswesen führen, erklärte KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner in der Anhörung. Diese Aufsplittung erfolge ausgerechnet in einer Zeit, in der die Politik eigentlich durch ein Primärversorgungssystem mehr Steuerung ins Gesundheitswesen bringen wolle.
Auch die Ausweitung der Impfbefugnisse sei nicht zielführend. So würden 99,5 Prozent der Grippeimpfungen in Arztpraxen erfolgen. Wenn man eine Steigerung der Impfquoten erreichen wolle, solle man eher die Ungleichbehandlung von Ärztinnen und Ärzten bei Vorgaben wie maximalen Bestellmengen beenden, mahnte Steiner an.
Auch die BÄK sehe diese geplanten Neuregelungen kritisch, erklärte ihr Politikgeschäftsführer Ulrich Langenberg. „Wir sehen natürlich Risiken, denn die Verordnung eines Arzneimittels setzt ärztliche Kenntnisse voraus“, sagte er. „Wir glauben, dass Ärzte und Apotheker von einer guten Zusammenarbeit profitieren, dabei aber ihre originären Kompetenzen behalten sollten.“
Es sei zudem seltsam, dass die Abgabe von Arzneimitteln ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahlerleistung vorgesehen sei. Man müsse sich fragen, was das für Menschen bedeute, die sich die Arzneimittelabgabe dann nicht leisten könnten.
Zudem sei die Regelung in Zeiten der Digitalisierung unnötig, da es auch andere Angebote gebe, eine gültige Verordnung zu erhalten, wenn eine Arztpraxis geschlossen sei. Diese könne dann als elektronisches Rezept auch problemlos übermittelt werden.
Debatte um erweitertes Dispensierrecht
Der Frage nach einem erweiterten Dispensierrecht, also der Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte, erteilte er hingegen eine Absage. „Ärztinnen und Ärzte haben keine Sehnsucht danach, Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern zu übernehmen. Sie haben mit der originären Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten genug zu tun“, unterstrich er. „Wir würden uns einfach wünschen, dass jeder bei seinen Kompetenzen bleibt.“
Auch der Hausärztinnen- und Hausärzteverband (HÄV) wandte sich gegen die Pläne der Bundesregierung. „Wir sehen hier eine Aufweichung des Arztvorbehalts, der begründungsbedürftig ist“, sagte die Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth.
Es handele sich zudem um eine „Schwächung des bewährten Vier-Augen-Prinzips“ von Arzt und Apotheker, was zu einer Gefährdung der Arzneimitteltherapiesicherheit führen könne.
Auch sie betonte, dass die geplanten Regelungen im Widerspruch zum politischen Kurs stehen, mehr Patientensteuerung ins System zu bringen. Man solle lieber die Hausärzte in ihrer koordinierenden Funktion stärken, statt die Kompetenzen weiter aufzusplitten.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) verteidigte die geplanten neuen Kompetenzen demgegenüber. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung“, betonte ABDA-Präsident Thomas Preis. „Apotheken können in der Patientenversorgung mehr Verantwortung übernehmen.“ Die Stärkung der Apotheken sei ein Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern.
Auch die Ausweitung der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) stärke den heilberuflichen Auftrag der Apotheken in der Versorgung. Was hingegen nicht gebraucht werde, sei „eine Herabskalierung der Leistungen und Deprofessionalisierung“, kritisierte er mit Blick auf die Pläne, Inhabervertretungen durch Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) zu erlauben.
Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), bezeichnete die Pläne, die Eröffnung von Zweigapotheken zu erleichtern, als „einen gefährlichen Irrweg“. Sie würden den Weg ebnen für Kettenbildung und eine Aufweichung des Fremd- und Mehrbesitzverbots.
Der GKV-Spitzenverband wiederum kritisierte die geplante Erhöhung des Apothekenpackungsfixums von 8,35 auf 9,50 Euro, die zwar nicht im Gesetz selbst steht, aber über eine parallele Rechtverordnung umgesetzt werden soll. Dies werde die Krankenkassen rund 900 Millionen Euro kosten, erklärte Politikgeschäftsführer Markus Grunenberg.
„Sie kennen die GKV-Finanzsituation. Das wäre eine große Belastung“, beklagte er. Auch würden die Pläne, den Austausch von Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit zu erleichtern, zu einer leichteren Umgehung von Rabattverträgen führen, was die Kosten ebenfalls in die Höhe treiben könne. Dies würde zudem für pharmazeutische Unternehmen den Anreiz verringern, überhaupt Rabattverträge abzuschließen.
Für wenig zielführend erachtete auch Iris an der Heiden, Projektleiterin Gesundheitspolitik beim IGES Institut, die geplante Honorarerhöhung. Einer aktuellen Berechnung ihres Instituts zufolge würden 99 Prozent der Bevölkerung innerhalb von fünfzehn Minuten mit dem Auto eine Apotheke erreichen.
„Insgesamt ist die Erreichbarkeit der Apotheken als sehr gut anzusehen, trotz der Abnahme der Zahl an Standorten“, sagte sie. Zudem hätten die Untersuchungen gezeigt, dass es keine überproportionale Abnahme an Standorten im ländlichen Raum gebe. Die Erhöhung des Packungsfixums wiederum sei wirksamer, je mehr Patientenkontakte eine Apotheke habe – bringe also nichts für Apotheken im ländlichen Raum, die weniger Kunden haben.
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