Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche in Bergmann-Klinik

Potsdam – Nach dem schweren Ausbruch von SARS-CoV-2 im Potsdamer Klinikum Ernst von Bergmann im März hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen drei leitende Ärzte und die damalige Geschäftsführung aufgenommen.
Ermittelt werde gegen die fünf Beschuldigten wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, teilte die Behörde heute mit. In den Ermittlungsverfahren werde darüber hinaus geprüft, ob sich die Mediziner auch wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz strafbar gemacht haben.
Die beiden seit April beurlaubten Geschäftsführer stünden im Verdacht, schon im Vorfeld des Ausbruchs und auch danach entsprechende organisatorische Maßnahmen nicht oder nicht rechtzeitig ergriffen zu haben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Zudem hätten sie es versäumt, bei dem Management des Ausbruchs Experten in die Einsatzleitung des Krankenhauses mit einzubeziehen.
Den drei beschuldigten Ärzten werde vorgeworfen, COVID-19-Erkrankungen oder Verdachtsfälle nicht oder verspätet an das Gesundheitsamt gemeldet zu haben. Dadurch sei es der Behörde nicht möglich gewesen, Rückschlüsse auf die epidemiologische Lage in der Klinik zu ziehen und entsprechende Maßnahmen anzuordnen, „wodurch möglicherweise Infektionen oder gar der Tod von Patienten hätte verhindert werden können“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
In dem größten Potsdamer Krankenhaus hatten sich im März Infektionen mit dem Erreger SARS-CoV-2 bei Patienten und Mitarbeitern gehäuft. 47 Coronapatienten sind in dem Klinikum gestorben.
Der Oberbürgermeister hatte die bisherigen Geschäftsführer beurlaubt und neue eingesetzt. Die Klinik, für die zwischenzeitlich ein Aufnahmestopp von Patienten mit Ausnahme von Notfällen galt, räumte im Mai Fehler ein.
Sie erklärte, die Infektionen von Patienten und Mitarbeitern hätten in ihrem möglichen Zusammenhang betrachtet werden müssen. Eine Expertenkommission will den Ausbruch aufarbeiten.
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