Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Mediziner ein
Oldenburg – Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Mediziner wegen angeblicher Behandlungsfehler am Evangelischen Krankenhaus in Oldenburg eingestellt. Die Behörde hatte nach zwei Strafanzeigen Anfang November Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen.
Daraufhin wurden die beschlagnahmten Patientenakten von einem medizinischen Sachverständigen ausgewertet, wie ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft auf Anfrage heute mitteilte. Bei der Untersuchung des Sachverständigen hätten sich demnach „keine Hinweise auf ein ärztliches Fehlverhalten ergeben“. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Zwei Strafanzeigen, davon eine anonym, hatten das Verfahren ins Rollen gebracht. Dem Mediziner wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, durch „unsachgemäße Behandlung“ den Tod zweier Patienten verursacht zu haben. Die Klinikleitung hatte die Vorwürfe nach dem Bekanntwerden zurückgewiesen.
Gegen die Einstellung des Verfahrens kann Beschwerde eingelegt werden. Bislang sei noch keine Beschwerde eingegangen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
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