Politik

Stammzellforschung: Großes Potenzial trifft auf rechtliche Hemmnisse

  • Freitag, 9. Januar 2026
/solvod, stock.adobe.com
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Berlin – Wissenschaftliche Fortschritte in der Stammzellforschung stehen in Deutschland einer Gesetzgebung gegenüber, die von vielen Forschenden nicht mehr als zeitgemäß angesehen wird. Deutlich wird dies in dem Ende 2025 veröffentlichten aktuellen Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Stammzellgesetz (StZG), das seit 2002 in Kraft ist.

Seitdem hat sich in der Fachwelt die Diskussion über eine erneute Anpassung von Stammzellgesetz und Embryonenschutzgesetz, das die Zerstörung von Embryonen und damit die Gewinnung menschlicher embryonaler Stammzellen verbietet, intensiviert. Eine Reform, so auch der Tenor des aktuellen Berichts, könnte Innovationen fördern, den wissenschaftlichen Fortschritt beschleunigen und die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Forschungsraums nachhaltig stärken.

Insgesamt haben die deutschen Gesundheitsbehörden dem Bericht zufolge zwischen 2002 und Ende 2023 191 Genehmigungen für die Einfuhr oder Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen (hES-Zellen) erteilt. Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023, dem aktuellen Berichtszeitraum, seien 16 Genehmigungen für eine Einfuhr erteilt worden, heißt es im mittlerweile elften Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Stammzellgesetz.

Damit liegt die Zahl unter dem Niveau des vorangegangenen zehnten Berichtszeitraums: Zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 waren 22 Genehmigungen ausgesprochen worden, von denen 19 inhaltlich eigenständige Forschungsvorhaben betrafen. Die im aktuellen Berichtszeitraum erteilten 16 Genehmigungen gingen an ebenso viele Personen oder Institutionen. Zehn von ihnen verfügten bereits zuvor über mindestens eine Genehmigung nach dem StZG, während sechs Forschende oder Einrichtungen 2022/23 erstmals eine Genehmigung erhielten.

Insgesamt arbeiten derzeit in Deutschland rund 100 Forschungsgruppen an 52 Institutionen – darunter Universitäten, Universitätskliniken, Forschungsinstitute und Unternehmen – mit mindestens einer Genehmigung für die Einfuhr und Nutzung von hES-Zellen. Grundsätzlich ist jedoch nach wie vor für Forschende in Deutschland die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Das hatte zu Beginn des Jahrtausends zu erheblichen Protesten von Seiten der Wissenschaft geführt.

Zur Erinnerung: 2002 erlaubte der Bundestag daher mit dem Stammzellgesetz einen begrenzten Import menschlicher embryonaler Stammzellen. Eine Stichtagsregelung ermöglicht seitdem die Einfuhr von Stammzelllinien, die – nach einer weiteren Gesetzesreform – vor dem 1. Januar 2007 hergestellt wurden. Diese Ausnahmegenehmigungen kann die Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung beim Robert-Koch-Institut (RKI) erteilen.

Die Beschränkungen innerhalb dieses medizinischen Forschungsbereichs stehen in einem starken Kontrast zu den wissenschaftlichen Fortschritten, die in den letzten Jahren zu beobachten sind. Der elfte Erfahrungsbericht beleuchtet auch diese Ambivalenz: Die Stammzellforschung habe in den Jahren 2022 und 2023 wesentliche neue Erkenntnisse hervorgebracht, heißt es in ihm.

An deutschen Einrichtungen seien insbesondere in den Neurowissenschaften, in der Krebsforschung sowie bei der Entwicklung von Organoiden bedeutende Fortschritte erzielt worden. Forschungsinfrastrukturen wie die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Helmholtz-Gemeinschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft und zahlreiche Universitätskliniken böten dafür exzellente Bedingungen. Hervorgehoben werden zudem Fortschritte bei stammzellbasierten Krankheitsmodellen und der Genom-Editierungstechnologie.

Gleichzeitig beschreibt der Bericht erhebliche Hemmnisse für die Forschenden: Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seien maßgeblich an internationalen Fortschritten beteiligt, vor allem bei induzierten pluripotenten Stammzellen und adulten Stammzellen.

Dagegen bleibe die Forschung zu stammzellbasierten Embryomodellen und die Anwendung humaner embryonaler Stammzellen aufgrund der restriktiven Gesetzgebung zurück. Auch dass der Forschungsstandort Deutschland bei diesen Entwicklungen international kaum beteiligt ist, wird im Bericht als erheblicher Nachteil gewertet.

Ein Blick auf Publikationen des Deutschen Stammzellnetzwerkes (German Stem Cell Network, GSCN) zeigt: Auch von den Forschenden werden die Regelungen des Stammzellgesetzes zunehmend als hinderlich wahrgenommen – insbesondere für die Entwicklung und Nutzung neuartiger stammzellbasierter Therapien. Eine im August 2023 vom German Stem Cell Network durchgeführte Befragung ergab, dass eine signifikante Mehrheit der Befragten Forschung mit humanen Stammzellen und überzähligen Embryonen und damit eine Reform wünscht.

Nach den geltenden Regelungen dürfen Forschende in Deutschland weder selbst Embryonen erforschen noch ihre entwickelten Technologien oder ihr Fachwissen in entsprechenden internationalen Projekten einsetzen. Bereits 2019 hatte die Leopoldina eine zeitgemäße Gesetzgebung zur Fortpflanzungsmedizin angemahnt, 2021 folgte eine weitere Stellungnahme zur Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen.

Im Oktober 2023 griff das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMFTR) diese Debatte auf und initiierte eine Fachkonferenz, auf der Chancen und Potenziale der Forschung mit humanen Embryonen vorgestellt wurden. Dabei diskutierten nationale und internationale Fachleute den Bedarf und mögliche Optionen für eine rechtliche Neuregelung des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes.

In mehreren Beiträgen wurde betont, dass die bestehenden Einschränkungen nicht nur die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland minderten, sondern auch den Zugang zu moderner medizinischer Versorgung verzögerten – etwa bei der Diagnose und Behandlung genetischer Erkrankungen oder bei Anwendungen in der regenerativen und personalisierten Medizin.

Ein Blick auf die internationale Entwicklung verstärkt diesen Befund. Im Berichtszeitraum wurden weltweit zahlreiche klinische Studien mit humanen embryonalen und humanen induzierten pluripotenten Stammzellen, die aus normalen Körperzellen durch künstliche Reprogrammierung gewonnen werden, zu degenerativen Erkrankungen, Herz- und Krebserkrankungen initiiert.

Von 42 neu gestarteten Studien habe jedoch nur eine in Deutschland stattgefunden, heißt es im aktuellen Bericht der Bundesregierung. Zwar fördere sie mit Initiativen wie dem „Nationalen Netzwerk Gen- und Zelltherapie“ gezielt die Entwicklung innovativer Therapien, doch zentrale Hürden blieben.

ER

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