Ausland

Steigende Fallzahlen: Bulgarien nimmt Coronalockerungen zurück

  • Freitag, 10. Juli 2020
Bulgariens Ministerpräsident Boiko Borissow. /picture alliance, NurPhoto, Nicolas Economou
Bulgariens Ministerpräsident Boiko Borissow. /picture alliance, NurPhoto, Nicolas Economou

Sofia – Bulgariens Regierung hat wegen kontinuierlich stark steigender Zahlen von SARS-CoV-2 bereits aufgehobene Einschränkungen wieder eingeführt. Zur Verringerung der Ausbrei­tung des Virus ordnete Gesundheitsminister Kiril Ananiew gestern an, dass von heute an die Menschen Diskotheken, Bars und Nachtclubs in geschlossenen Räumen nicht mehr besuchen dürfen.

Diese Lokale sollen nur noch im Freien bei 50 Prozent ihrer Kapazität geöffnet bleiben. Regierungschef Boiko Borissow versicherte, dass die staatlichen Coronahilfen für die betroffenen Lokalen weiter bestehen blieben. Im Sportbereich müssen Fußballspiele und andere Turniere ohne Publikum stattfinden. Zuletzt hatten Fans im Fußballstadion in Sofia beim Bulgarien-Pokalspiel gegen Coronaschutzregeln grob verstoßen.

An Festen wie etwa Hochzeiten dürfen jetzt nur noch höchstens 30 Menschen bei Einhal­tung von Abstandsregeln teilnehmen. Auch bei Abiturfeiern waren die Regeln nicht be­ach­tet worden. Gesundheitsminister Ananiew begründete die Wiedereinführung bereits abgeschaffter Einschränkungen mit den steigenden Neuinfektionen und der schlechten Coronadisziplin der Bevölkerung.

Die Coronazahlen hätten mit einem Tagesrekord von 240 neuen Fällen, die gestern ver­zeichnet wurden, die von ihm als kritisch bezeichnete Marke von 200 Fällen pro Tag über­troffen. „Selbstdisziplin ist nicht unsere stärkste Eigenschaft“, klagte Regierungschef Boiko Borissow.

Die Zahl der registrierten Coronainfektionen in dem ärmsten EU-Land mit einer Bevölke­rung von knapp sieben Millionen Menschen stieg gestern auf mehr als 6.300. Vor einem Monat lag sie noch bei rund 2.700.

Bisher starben 259 Menschen an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus. In Bul­garien war am 22. Juni das obligatorische Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in geschloss­e­nen, gemeinschaftlich genutzten Räumen wieder eingeführt worden.

dpa

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