Ausland

Sterbehilfegesetz tritt in Spanien in Kraft

  • Freitag, 25. Juni 2021
/picture-alliance, Maxppp Jm Niester
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Madrid – In Spanien ist heute ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe in Kraft getreten. Damit sind sowohl die Tötung auf Verlangen als auch Beihilfe zum Suizid erlaubt. Spanien ist nach den Niederlan­den, Belgien und Luxemburg das vierte Land in Europa, das eine aktive Sterbehilfe legalisiert. Allerdings dürfte es mit der Umsetzung des Gesetzes noch etwas dauern, denn die Vorkehrungen sind noch nicht landesweit geschaffen worden.

Das von der linken Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez vorgelegte Gesetz war vor drei Mona­ten vom Parlament gebilligt worden. Dagegen stimmten die Abgeordneten der konservativen Volkspartei PP und der rechtspopulistischen Vox-Partei sowie zwei kleinerer Parteien. Vox legte Verfassungsklage ein, was jedoch die Inkraftsetzung des Gesetzes nicht verhinderte. Die katholische Kirche lehnt das Gesetz ebenfalls ab.

Die Regelung erlaubt Sterbehilfe durch Ärzte für volljährige Patienten, die unheilbar krank sind oder schwere Behinderungen haben und unter unerträglichen Schmerzen leiden. Psychische Erkrankungen sind kein Grund für eine Sterbehilfe. Möglich sind indirekte Sterbehilfe als Beihilfe zum Suizid als auch aktive Sterbehilfe in Form der beabsichtigten Herbeiführung des Todes.

In einem mehrstufigen Verfahren, an dem Ärzte, Juristen und Kommissionen beteiligt sind, muss der Kranke insgesamt vier mal den Willen kundtun, sein Leben beenden zu wollen. Ist der Sterbewillige nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten, kann eine von ihm zuvor verfasste Erklärung, dass er im Falle einer unheilbaren Krankheit und unerträglichen Leidens Sterbehilfe bekommen möchte, berück­sichtigt werden. Ärzten und Pflegern wird das Recht eingeräumt, aus Gewissensgründen nicht an Sterbe­hilfe teilzunehmen.

In Deutschland steht eine rechtliche Regelung des heiklen Themas weiter aus und ist in dieser Legis­latur­periode nicht mehr zu erwarten.

dpa

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