Stiftung schlägt neun Unparteiische für G-BA vor

Berlin – Mit einem heute veröffentlichten Reformpapier hat sich die Stiftung Münch in die Diskussion um die Umgestaltung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingebracht. Mit einem Umbau der G-BA-Strukturen will die Stiftung eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und einen besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren erreichen.
„Unser Vorschlag steht für Reform statt Revolution, um Bewährtes zu wahren, Reformbedürftiges zu modernisieren und die Realisierbarkeit des Modells zu gewährleisten“, betonte Ferdinand Wollenschläger, Mitglied der Reformkommission, die das 16 Punkte umfassende Papier erarbeitet hat.
Mehr Unparteiische, längere Amtszeiten
Es sieht unter anderem vor, Rolle und Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich zu stärken. Dazu soll ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht werden. Zudem sollen die stimmberechtigten Unparteiischen zukünftig für die Dauer von neun Jahren gewählt werden – und zwar sechs von den Trägerorganisationen Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und drei durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.
Zusätzlich hat die Reformkommission vorgeschlagen, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, heißt es dazu in dem Papier.
„Der G-BA ist zu Recht oft als strukturkonservativ kritisiert worden und sollte sich nun nicht Ideen verschließen, wie Defizite seiner überkommenen Entscheidungsstrukturen behoben werden können“, sagte Kommissionsmitglied Justus Haucap. Das Modell der historisch gewachsenen Selbstverwaltung habe sich prinzipiell bewährt und solle auch wegen der darin vertretenen Sachkenntnis nicht aufgegeben werden. Dennoch stehe eine Reform an, um berechtigte Interessen von „Außenstehenden“ besser zu berücksichtigen und die unabhängigen Kräfte in der Selbstverwaltung deutlich zu stärken.
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