Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss: Kandidaten für Unparteiische durchgefallen

  • Mittwoch, 28. Juni 2017
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Berlin – Die Mitglieder des Gesundheitsausschuss des Bundestages haben die Personalvorschläge für die zwei Unparteiischen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einstimmig abgelehnt. Nach einer geschlossenen Sitzung teilte der Ausschussvorsitzende Edgar Franke (SPD) dieses Ergebnis mit. Demnach haben alle 36 anwesenden Abgeordneten der Nominierung der Kandidaten Uwe Deh sowie Lars Lindemann in zwei geheimen Abstimmungen widersprochen.

„Ich möchte ausdrücklich betonen, dass die Ausschussmitglieder sich die Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Wir haben uns mit dem Verfahren in mehreren Besprechungen auseinandergesetzt und uns auch juristisch beraten lassen. Mit dieser Entscheidung werden wir Rechtsgeschichte schreiben“, sagte Franke vor den Türen des Sitzungssaals.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat nach Paragraf 91 Absatz 2 SGB V das Recht, mit einer Zweidrittelmehrheit Widerspruch gegen die Benennung durch die Trägerorganisationen einzulegen. Zu den Trägerorganisationen gehören der GKV-Spitzenverband sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die beiden Kandidaten, Lindemann und Deh, wurden vom Ausschuss in einer internen Sitzung bereits am Montag befragt und angehört. Schon im Vorfeld hatte es an der Nominierung deutliche Kritik aus Parlamentarierkreisen gegeben.

Die Vorstände von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zeigten sich enttäuscht über die Ablehnung. Man habe einen einstimmig beschlossenen Personalvorschlag mit Kandidaten unterbreitet, deren fachliche Eignung unbestritten sei, hieß es. „Vor diesem Hintergrund ist das ablehnende Votum des Gesundheitsausschusses unverständlich, sachlich nicht gerechtfertigt und stellt das Prinzip der Selbstverwaltung infrage“, erklärten KBV, KZBV und DKG.

„Ich möchte ausdrücklich betonen, dass dieses Ergebnis keinerlei aussagen macht, über die persönliche oder über die fachliche Eignung der beiden Kandidaten“, sagte hingegen Franke. Und weiter: „Es ging bei unserer Entscheidung ausschließlich um die Frage der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit“.

„Das Veto ist konsequent und richtig“, stellte auch der Berichterstatter der Union für die Selbstverwaltung, Reiner Meier (CSU), im Anschluss an die Sitzung des Gesundheitsausschusses klar. Das Votum sei ein „parteiübergreifendes Signal, wie ernst uns die Neutralität der Unparteiischen im Gemeinsamen Bundesausschuss ist“, so Meier in einer Mitteilung weiter. Das Ergebnis des Ausschusses werde Franke nun dem Bundesgesundheitsminister schriftlich mitteilen, der wiederum den G-BA informieren werde, kündigte er an.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), natürlich bereits informiert, erklärte auf einer Diskussionsveranstaltung der KBV, das dies eine parlamentarische Entscheidung sei. „Ich war auch bei der Anhörung am Montag nicht mit dabei.“ Er macht deutlich: „Ein einstimmiges Ergebnis in zwei getrennten Wahlgängen ist ja sehr deutlich. Die Selbstverwaltung muss nun so schnell wie möglich Konsequenzen ziehen“, sagte der Minister knapp eine Stunde nach dem Widerspruch der Parlamentarier.

„Natürlich ist dies ein eindeutiges Ergebnis“, stellte auch KBV-Chef Andreas Gassen in der Diskussion klar. „Offenbar gab es starke Gründe, dass beide abgelehnt wurden. Wir müssen jetzt schauen, dass wir in sechs Wochen in der Lage sind, qualifizierte Kandidaten zu benennen.“

Wie das weitere Prozedere nun vor sich geht, dazu konnte auch Ausschussvorsitzender Franke zunächst nichts sagen. Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches gibt es nun zwei Möglichkeiten: Zum einen können die G-BA-Trägerorganisationen binnen sechs Wochen neue Kandidaten vorschlagen, für die die Kriterien der Karenzzeit sowie der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gelten. Bei der Karenzzeit dürfen die Kandidaten mindestens ein Jahr nicht bei eine der Trägerorganisationen tätig sein. Dies macht die Auswahl für Kandidaten kompliziert.

Falls der Gesundheitsausschuss keine Bedenken hat, dass die Unparteilichkeit gewahrt ist, muss er nicht weiter tätig werden. Falls es erneut zu Fragen kommen sollte, kann der Ausschuss den Vorschlägen erneut innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Eine entsprechende Sitzung könnte Anfang September stattfinden, wenn das Parlament für Haushaltsberatungen vor der Wahl noch einmal zusammen tritt. Kommt es dann erneut zu einem Widerspruch, wird das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder berufen.

Zweite Möglichkeit: Die Trägerorganisationen legen keinen neuen Vorschlag vor – auch dann beruft das BMG die hauptamtlichen Mitglieder. Abgeordneter und CSU-Politiker Meier warnt vor einer weiteren Eskalation. „Ich kann nur hoffen, dass der zweite Vorschlag überzeugender ausfällt. Das gesamte Procedere hat der Selbstverwaltung vermeidbaren Schaden zugefügt“, sagte er.

bee

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