Politik

Bundesgesundheits­ministerium kritisiert Personalvorschläge für G-BA

  • Donnerstag, 15. Juni 2017

Berlin – Das Prozedere der Nominierung der Unparteiischen im Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) hat eine weitere Hürde genommen: Nachdem Ende Mai die vier Träger­organisationen ihren Personalvorschlag an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) geleitet hatten, liegt ein entsprechendes Informationsschreiben von BMG-Staats­sekretär Lutz Stroppe nun den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses im Bundestag vor. Die Mitglieder des Gesundheitsausschuss müssen den Personalvor­schlägen aus den Trägerorganisationen zustimmen, können diese aber auch ablehnen.

Die Trägerorganisationen – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahn­ärzt­liche Bundesvereinigung (KZBV), Deutsche Krankenausgesellschaft (DKG) und GKV-Spit­zen­verband – haben mit ihren Personalvorschlägen schon Mitte Mai Unmut in der Politik erzeugt. Laut Vorschlag, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, ist der bis­herige Vorsitzende Josef Hecken erneut für die G-BA-Spitze vorgesehen. Als weitere unparteiische Mitglieder soll auf Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes Uwe Deh ins Rennen gehen, die Leistungserbringer (Ärzte und Krankenhäuser) hatten sich auf Lars Lindemann verständigt.

BMG übt Kritik an den Vorschlägen

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes wurde bereits im Mai in einem Minister­gespräch zwischen BMG und den Fraktionen der großen Koalition die Bitte geäußert, die Personalvorschläge Deh und Lindemann zurückzuziehen. Auch innerhalb der Ärzte­schaft wurden diese Vorschläge kritisiert. Da die bisherige Unparteiische Regina Klakow-Franck, Fachärztin für Gynäkologie, durch den Juristen Lindemann ersetzt werden soll, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, dass der G-BA „ohne ärztlichen Sachverstand nicht vorstellbar sei“. Auch der Deutsche Ärztetag verlangte in einem Beschluss ärztlichen Sachverstand unter den Unpar­teiischen.

Nun übt auch das Bundesgesundheitsministerium offiziell Kritik an den Vorschlägen. Laut dem Schreiben von Stroppe stört das Ministerium vor allem der Vorschlag für den zweiten Stellvertreter auf ärztlicher Seite. Der ehemalige KV-Chef von Brandenburg, Hans-Joachim Helming, soll neben dem Juristen Udo Degener-Hencke ehrenamtlicher Stellvertreter für Lindemann, ebenfalls Jurist, werden. Das BMG hatte offenbar in den vergangenen Tagen zu einzelnen Personen auf der Liste weitere Informationen über die jeweiligen Lebensläufe erfragt. „Auf Grundlage dieser weiteren Informationen weise ich darauf hin, dass aus Sicht des BMG in Hinblick auf Herrn Dr. Hans-Joachim Helming die nachfolgend aufgeführten rechtlichen Bedenken gegen eine Berufung als Unparteiischer bestehen“, schreibt Stroppe an die Parlamentarier.

Problem Karenzzeit und Geschlechterwahl
Kritisiert wird vor allem die Beschäftigung von Helming als Geschäftsführer und Gesamt­projektleiter der IGiB-Stimmt gGmbH, ein Projekt der AOK Nordost, der Barmer und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg. Das Projekt wird auch mit Geldern aus dem Innovationsfonds gefördert und erhält zusätzlich Gelder aus dem Struktur­fonds, der im Krankenhausstrukturgesetz aufgelegt wurde. Laut Gesetz müssen unpar­tei­ische Mitglieder eine Karenzzeit von einem Jahr einhalten, in der sie nicht für eine der Trägerorganisationen arbeiten – ein Grund, warum die Personalsuche für die unparteiischen Mitglieder im G-BA kompliziert ist.

„Vor diesem Hintergrund ist auch die IGiB-Stimmt gGmbH als ein Verband von Mitgliedern der Trägerorganisationen im Sinne der Karenzregelung anzusehen“, schreibt Stroppe, sowie weiter: „Auf Nachfrage hat Herr Dr. Helming nicht mitgeteilt, dass die Tätigkeit zum 30. Juni 2017 aufgegeben wird.“ Die anderen vorgeschlagenen Kandidaten hätten ihren Verzicht auf die derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse indes bestätigt. Auch diese Bestätigungen liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor. „Nach Auf­fassung des BMG ist die Karenzregelung dahingehend auszulegen, dass auch mittel­bare Beteiligungen wie im vorliegenden Fall erfasst sein sollen, um eine Unparteilich­keit und objektive Befassung der unparteiischen Mitglieder und deren Stellvertreter zu gewährleisten.“

Doch dies ist nicht der einzige Kritikpunkt, den das BMG in dem Schreiben äußert: Ebenso bewertet das Ministerium es kritisch, dass „das Prinzip des Gleichgewichts zwischen beiden Geschlechtern keine Berücksichtigung gefunden hat, obwohl in der Gesetzesbegründung zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz explizit darauf hingewiesen wurde.“

Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses müssen in den letzten beiden Sitzungs­wochen dieser 18. Legislaturperiode nun dem neuen Personaltableau zustimmen, damit die neuen unparteiischen Mitglieder des G-BA pünktlich zum 1. Juli 2018 ihr Amt antreten können. Zustimmung aus der Politik ist nicht unbedingt sicher: Schon bei den ersten Gerüchten über die Personalvorschläge aus der Selbstverwaltung äußerten einige Bundestagsabgeordnete deutliche Kritik daran. Rechtlich gesehen kann der Gesundheitsausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit die Personalvorschläge der Trägerorganisationen des G-BA zurückweisen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das BMG entscheiden.

bee

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