Streit mit CDU-Sprecherin: KBV signalisiert Dialogbereitschaft
Köln – Im Streit mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Maria Michalk, signalisiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Dialogbereitschaft. Der KBV-Vorstand sei jederzeit zum fachlichen Austausch über Lösungsansätze zu Fragen der ambulanten Notfallversorgung bereit, heißt es in einem Brief an Michalk, den die KBV-Vorstände Andreas Gassen und Regina Feldmann gestern unterzeichnet haben. Es sei jedoch die Aufgabe der KBV auf Fehlentwicklungen, „durchaus auch deutlich“, hinzuweisen.
Michalk hatte aus Verärgerung über die heftige Kritik der KBV am Krankenhausstrukturgesetz einen Gesprächstermin am 10. November abgesagt. Aufgrund der in einer KBV-Pressemitteilung „veröffentlichten Falschaussagen und der direkten Verleumdung der Gesundheitspolitik der großen Koalition“ sehe sie derzeit keine Grundlage für konstruktive Gespräche, schrieb sie am 6. November in einem Brief an Gassen und Feldmann.
Streitpunkt „Portalpraxen“
Bei dem Streit geht es in erster Linie um die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehene Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung. Danach sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zur Versorgung der Patienten in den sprechstundenfreien Zeiten „Portalpraxen“ an Krankenhäusern einrichten. Die Politik verspricht sich dadurch eine bessere Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern bei der Notfallversorgung und eine bessere Steuerung der Patienten.
Die KBV hingegen kritisiert, dass die vorgesehene Neuregelung Finanzmittel aus dem ambulanten in den stationären Bereich umverteilt. „Die Politik verabschiedet sich damit vom Grundsatz,ambulant vor stationär‘. Die prekäre Finanzsituation vieler Krankenhäuser soll durch einen Griff in die Taschen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gelindert werden“, heißt es in der Pressemitteilung, die Michalk als Affront empfunden hatte.
KBV: Krankenhäuser werden einseitig gestärkt
„Wir haben in der von Ihnen kritisierten Pressemitteilung unsere Position zugespitzt. Das gehört zum öffentlichen Geschäft dazu“, schrieben Gassen und Feldmann jetzt in Ihrem Antwortbrief. Sie bekräftigten erneut, dass das Krankenhausstrukturgesetz einseitig die Kliniken stärke, indem es die Finanzierung von Portalpraxen ausschließlich den KVen und somit den niedergelassenen Ärzten aufbürde. Außerdem fehle im Gesetz ein geeignetes Instrument der Patientensteuerung.
Ohne ein solches werde es zu massiven Fehlverteilungen kommen: Eine wachsende Zahl unnötiger und teurer stationärer Behandlungsfälle würde einhergehen mit einer deutlichen finanziellen Schwächung der ambulanten Grundversorgung. „Das kann nicht im Sinne einer hochwertigen Versorgung der Patienten sein“, schreiben Gassen und Feldmann.
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