Sozialabgaben: Onlineplattform informiert Ärzte als Arbeitgeber

Berlin – Viele niedergelassene Ärzte sind Arbeitgeber. Künftig können sie sich schneller und einfacher über die notwendigen Sozialabgaben für ihre Beschäftigten informieren. Dazu schaltete der GKV-Spitzenverband heute in Berlin das „Arbeitgeberportal Sozialversicherung“ frei. Es soll insbesondere neue Arbeitgeber sowie kleine und mittlere Unternehmen bei komplexen Fragen rund um das Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung unterstützen.
Wir gehen davon aus, dass die neue Onlineplattform dazu beitragen wird, Kassen und andere Sozialversicherungsträger vor allem in ihrer individuellen Beratungsarbeit zu entlasten“, sgate die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Arbeitgeber hätten weniger Arbeitsaufwand und damit Zeitersparnis. Für die individuelle Beratung stünden nach wie vor die zuständigen Krankenkassen zur Verfügung.
Die Krankenkassen sind die Einzugsstellen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Sie entscheiden über die Versicherungs- und Beitragspflicht in den einzelnen Zweigen und leiten die jeweiligen Anteile an die einzelnen Träger beziehungsweise den Gesundheitsfonds sowie das Meldewesen weiter.
Damit seien die Krankenkassen für rund 3,2 Millionen Arbeitgeber und deren rund 40 Millionen Arbeitnehmer zentrale Ansprechpartner in Fragen der Sozialversicherung, so der GKV-Spitzenverband. Das Informationsportal wurde auf Veranlassung des Bundesarbeitsministeriums aufgebaut und soll die bisherigen Beratungsangebote „unbürokratisch, einfach und verständlich“ ergänzen, machte die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi, deutlich.
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