Streit um Apothekenpflicht homöopathischer Mittel

Berlin – Eine Diskussion um die Apothekenpflicht homöopathischer Mittel hat eine Forderung der Verbraucherschutzbeauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil, ausgelöst. „Die Apothekenpflicht für homöopathische Mittel muss überdacht werden. Für die meisten dieser Präparate liegt kein Nachweis der Wirksamkeit vor, es erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, lediglich eine Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln. Wir sollten dem durch eine klare Regelung entgegenwirken“, hatte Heil heute gefordert.
Dies hat den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) auf den Plan gerufen. „Wichtig ist, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Ärzten und Apothekern liegt“, sagte dessen Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Heils Forderung, die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährde das Patientenwohl. „In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt“, sagte Fahrenkamp.
Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) wehrt sich gegen Heils Forderung. „Nur der Status der Apothekenpflicht gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann“, sagte Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH.
Die CDU/CSU-Verbraucherschutzbeauftragte wies in ihrer Mitteilung auch auf einen zweiten Aspekt bei den Homöopathika hin: auf eine klare und verständliche Darstellung der Inhaltsstoffe. „Wir erwarten heutzutage, dass wir in allen Bereichen unseres täglichen Lebens angemessen und verständlich informiert werden“, sagte sie.
Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen mit ausschließlich lateinischen Bezeichnungen sei dagegen nicht zeitgemäß und widerspreche allen Ansätzen der modernen Verbraucherinformation. „Hier besteht Änderungsbedarf“, so Heil.
Dem widerspricht die Opposition im Deutschen Bundestag: „Frau Heil hat offenkundig keine Ahnung, wovon sie spricht. Homöopathische Mittel werden längst klar und verständlich gekennzeichnet, weil Paragraf 10 des Arzneimittelgesetzes das so vorschreibt", erklärte die Arzneimittelexpertin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, in einer Mitteilung. Auch sei die Apothekenpflicht eine Möglichkeit, die „falsche oder unangebrachte Einnahme gerade zu verhindern", so Schulz-Asche. Es sei richtig, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Prüfung und Zulasung der Homöopathika zuständig ist.
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