Politik

Streit um Bettenzahl in Rheinland-Pfalz

  • Mittwoch, 21. Februar 2018
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Mainz – Einen Dissenz um die im künftigen Landeskrankenhausplan festzusetzende Bettenzahl in Rheinland-Pfalz gibt es zwischen dem Rechnungshof des Bundeslandes und der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Hintergrund ist ein Auszug aus dem Jahres­bericht 2018 des Landesrechungshofes.

„Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wiesen 2015 bundesweit mit 71,3 Prozent die geringste Bettenauslastung aus“, heißt es dort von den Rechnungsprüfern. Sie kriti­sieren, dass die Aufstellung des Landeskrankenhausplans 2010 durch nicht am Bedarf orientierte Vorgaben beeinflusst worden sei. Dies hätte zu einem rechnerischen Überhang von 1.800 Betten beigetragen. Auch der Bettenbedarf für den Fachbereich Intensivmedizin/ Anästhesiologie und der tagesklinische Platzbedarf seien ohne erforderliche Bedarfsanalysen festgelegt worden. Für den neuen Landeskranken­hausplan sollten daher „Möglichkeiten zur Neuausrichtung“ geprüft werden.

Kritik von der Pflegekammer

Als „absolut realitätsfern“ und „in keiner Weise zielführend“ bewertet der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Markus Mai, die Kritik des Rechnungshofs an der Bedarfsplanung für die Krankenhäuser. „Der Rechnungshof verkennt ganz offensichtlich die Realität im Land“, sagte er. Eine Unterbelegung könnten Pflegende, die den direktesten Zugang zu den Patienten haben, in keiner Weise bestätigen. Die Zimmer seien vielmehr überbelegt, was zu erheblichen Konsequenzen bei der Versor­gungs­sicherheit führe. „Würde die Landespolitik den Empfehlungen des Rechnungs­hofs folgen, verschärfen wir das ohnehin drängende Problem der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im Land“, kritisierte Mai.

Zu dem von den Prüfern berechneten Überhang von rund 1.800 Betten im Land sagte er, es werde dabei „die Schwäche von gemittelten, rechnerischen Werten“ deutlich. In den Oberzentren spreche der Rechnungshof von Überkapazitäten, korrekter wäre aus Sicht der Pflegekammer der Begriff „Pufferkapazitäten“. Diese Betten würden „in jedem Fall gebraucht, um landesweit die Versorgung sicherzustellen“, so Mai.

Ein Abbau von Kapazitäten und die Schließung von Krankenhäusern gefährde die landesweite gesund­heitliche und pflegerische Versorgung der Menschen, warnte er. „Wir benö­tigen, auch in Rheinland-Pfalz, dringend mehr staatliche Investitionen in die gesund­heitliche und pflegerische Infrastruktur, um die Versorgungssicherheit der Menschen gewährleisten zu können“, so das Fazit des Pflegekammer-Präsidenten.

Die Landesregierung bereitet nach eigenen Angaben einen neuen Landeskranken­hausplan vor, der auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfs- und Situationsanalyse beruhen und im Jahr 2018 beschlossen werden soll. Aspekte der Qualitätssicherung und -optimierung sollen dabei noch wichtiger werden als bislang. Allerdings sollen die Qualitätsindikatoren dabei nicht ungefiltert im Land gelten.

„Für mich als Gesundheitsministerin kommt es in erster Linie darauf an, die soge­nannten planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die auf Bundesebene vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen werden, nicht automatisch, sondern erst nach einem transparenten Beratungsprozess in Rheinland-Pfalz in Kraft treten zu lassen“, erklärte die Gesundheitsministerin des Landes, Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD).

hil

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