Streit um Hautkrebsoperationen: Dermatologen kritisieren Gesichtschirurgen

Berlin – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) hat die aktuelle Hautkrebskampagne der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) scharf kritisiert.
Darin hat die DGMKG dazu aufgerufen, bei schuppenden Hautstellen, Geschwüren oder Knotenbildungen im Gesicht direkt oder auf Überweisung durch Hautärzte einen Gesichtschirurgen für die operative Behandlung aufzusuchen.
In Aufklärungsvideos informiert die DGMKG-Kampagne umfassend über die Symptome und die Behandlung von Gesichtshautkrebs. Mit unserer Kampagne wolle man „auf die besondere Qualität der fachärztlichen Behandlung“ durch MKG-Chirurginnen und MKG-Chirurgen aufmerksam machen, sagte DGMKG-Pressesprecher Hendrik Terheyden.
Die Dermatologen zeigen sich davon wenig begeistert. „Wir lehnen die Rosinenpickerei, die die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurginnen und -chirurgen bei besonders lukrativen Hautkrebsoperationen im Gesicht betreiben, entschieden ab“, sagte BVDD-Präsident Ralph von Kiedrowski. Die Hautkrebstherapie – auch wenn im Kopf-Halsbereich operiert werden müsse – gehöre grundsätzlich in die Hände von Dermatologen.
„Denn mit einer Operation allein ist den Betroffenen nicht geholfen“, so von Kiedrowski. Laut BVDD müssen insbesondere die weit verbreiteten Vorstufen von hellem Hautkrebs, die aktinischen Keratosen unterschiedlicher Ausprägung und Stadien, in den allermeisten Fällen gar nicht operiert werden.
„Bevor man bei aktinischen Keratosen schneidet, gibt es zahlreiche, sehr gut wirksame und verträgliche medikamentöse Therapieoptionen, sodass Patienten gerade im Gesichtsbereich eine Operation mit Narbenbildung erspart werden kann“, erklärte der BVDD-Präsident.
Dies gelte im Übrigen auch bei Operationen von manifestem Hautkrebs. „Häufig reichen bereits maßvolle, lokal begrenzte operative Eingriffe aus, um den Hautkrebs zu entfernen. „Größere, ausgedehnte Operationen, wie sie sicherlich auch von den Kollegen aus der MKG-Chirurgie beherrscht werden, sind die Ausnahme“, erläuterte von Kiedrowski.
Zudem braucht es dem BVDD zufolge mehr als OP-Kapazität, um die Versorgung der steigenden Patientenzahlen bei Hautkrebs zu gewährleisten. Gefragt seien Langzeitkonzepte von der Prävention über Diagnostik und Therapie bis hin zur Nachsorge für die chronisch-lichtgeschädigten Patienten.
Wichtig sei auch, dass hausärztliche Praxen Patienten mit Verdachtsbefunden aus den Hautkrebsscreeninguntersuchungen gemäß Krebsfrüherkennungsrichtlinie überhaupt nicht an Allgemein- oder MKG-Chirurgen überweisen dürfen. Hier obliegen Diagnosestellung und weitere Therapieentscheidung laut BVDD den Dermatologen.
„Insofern beinhaltet die DGMKG-Mitteilung sogar eine Empfehlung, die den hausärztlichen Praxen Abrechnungsprobleme bescheren kann, wenn gegen Richtlinien verstoßen wird“, warnte von Kiedrowski.
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