Dermatologen kritisieren Abwertung kleinerer Hautoperationen

Euskirchen – Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) kritisiert die Abwertung von kleineren Hautoperationen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und warnt vor einer Verschlechterung der Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Hautkrebspatienten.
„Wir erleben zurzeit eine beispiellose Schwächung unserer Praxen im Bereich der am häufigsten ambulant durchgeführten dermatologischen Operationen“, sagte der BVDD-Präsident Ralph von Kiedrowski. Die Abwertung der sogenannten kleinen OPs werde die Versorgung nachhaltig verschlechtern.
Der Berufsverband bezieht sich auf ein Maßnahmenpaket zur Förderung des ambulanten Operierens, das aber kein neues Geld in das System gebracht hat – vielmehr mussten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband die vorhandenen Mittel anders verteilen.
Die Gebührenordnungsposition (GOP) 31101 „Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1“ entsprach laut dem Verband bislang 881 Punkten, ab dem 1. Januar 2023 liege die Bewertung bei nur noch 865 Punkten. Die GOP 31102 „Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2“ war laut BVDD bislang mit 1.438 Punkten hinterlegt, seit Jahresbeginn seien es nur noch 1.413 Punkte.
„Die beiden Eingriffe bilden nicht nur ein wichtiges wirtschaftliches Standbein für dermatologische Praxen, sondern sind aufgrund ihrer Häufigkeit auch Beleg für die enorme Versorgungslast beim Hautkrebs, die Dermatologinnen und Dermatologen zu schultern haben“, sagte von Kiedrowski.
Laut dem Verband kann die gleichzeitige Aufwertung größerer dermatochirurgischer Eingriffe der Kategorien A3 bis A7 die zunehmende Unwirtschaftlichkeit bei den kleineren Operationen nicht kompensieren, denn dazu würden diese zu selten durchgeführt.
„Wir befürchten, dass es unter diesen Umständen künftig eine deutlich stärkere Priorisierung bei den operativen Eingriffen geben wird und damit in vielen Fällen längere Wartezeiten unumgänglich sind“, kündigte der BVDD-Präsident an.
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