Vermischtes

Streit um Praxissoftware: Hersteller wendet sich an Ministerien

  • Mittwoch, 22. Februar 2017

Berlin – Im Streit um die Frage, ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) selbst Praxisverwaltungssoftware oder Module herstellen darf, hat der Hersteller mediatixx sich an drei Ministerien gewendet und ein Positionspapier erstellt. Er warnt vor einer Ein­heits­praxissoftware „made by KBV“.

Jens Naumann, Geschäfts­führer von medatixx, hat seine Anliegen nach eigenen Anga­ben sowohl an Bundes­ge­­­sund­heits­minister Hermann Gröhe (CDU), Bundeswirtschafts­mi­nisterin Brigitte Zy­pries (SPD) sowie an die Bayerische Staatsministerin für Gesund­heit, Melanie Huml (CSU), herangetragen. „Die KBV fordert von der Softwareindustrie die kos­tenfreie Umsetzung von neuen Funk­tio­nen – egal, in welcher Größenordnung“, erklärte Naumann. Die KBV spreche den Softwareherstellern das Recht ab, für er­brachte Leis­tun­gen in Form von Programmentwicklungen und Support eine Vergü­tung einzufordern.

Er kritisierte auch, dass der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen versprochen habe, eine KBV-Software „kosten­los“ anzubieten. Zum einen würde auch die KBV IT-Spezia­lis­ten be­schäftigen und somit bezahlen müssen. Zum anderen ergebe sich der Konflikt, dass die KBV eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sei und in dieser Rolle als Spe­zifika­tions- und Zertifizierungsinstanz für Praxis­software auftritt – dann auch für die eige­ne Software. Dies berge vielzählige rechtliche Risiken.

Naumann, der Anwendern von mediatixx keine Zusatzkosten in Rechnung gestellt hat, sieht durch die Vorwürfe und Pläne der KBV die ganze Bran­che beschädigt. „Leider ist – offensichtlich auch bei der KBV – der Gedanke weit ver­brei­tet, dass man für Software und Support nicht bezahlen will, aber dennoch hohe Pro­gramm­qualität und bes­ten Ser­vice erwartet.“

Die KBV wünscht sich von der Bundesre­gierung, selbst Praxissoftware oder Module da­für entwickeln zu dürfen. Hintergrund ist, dass eini­ge Softwarehäuser für die verpflich­ten­­de Umsetzung und den Support eines Mo­duls zur Erstellung und Bearbeitung des bun­des­einheitlichen Medikationsplanes eine Ver­gütung verlangen.

may

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