Ärzteschaft

KVWL: Medikationsplan darf in Arztpraxen keine Kosten verursachen

  • Montag, 30. Januar 2017

Dortmund – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfa­len-Li­p­p­e (KVWL) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert sicherzu­stell­en, dass der elektronische Medikationsplan den Vertragsärzten von den Softwarehäu­sern kostenfrei im Rahmen der regelmäßigen Updates zur Verfügung gestellt wird.

Nach Auffassung der Delegierten handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die um­gehend in die Praxisverwaltungssysteme der Arztpraxen eingepflegt werden müsse, heißt es in der am 28. Januar einstimmig gefassten Resolution des westfälischen Ärzteparla­ments.

Seit Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einneh­men, Anspruch auf einen Medikationsplan, der neben Wirkstoff und Dosierung auch den Einnahmegrund aufführt. Die Patienten erhalten den Medikationsplan zu­nächst auf Pa­pier, über einen Barcode kann er elektronisch eingelesen und aktualisiert werden. Ab 2018 soll der Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespei­chert werden.

Ab dem 1. April 2017 müssen Vertragsärzte den Medikationsplan nach einem bundesein­heit­lichen Muster elektronisch erstellen und ausdrucken. Nahezu alle Hersteller von Pra­xisverwaltungssystemen bie­ten kostenpflichtig ein Zusatzmodul „Medikationsplan“ an.

Die KBV hatte die Praxissoftarehersteller bereits für die Preisaufschläge gerügt. „Viele Ärzte haben einen Ver­trag mit ihrem PVS-Hersteller, der ein monatliches Update ihrer Software beinhaltet. Der Medikationsplan ist ein solches Update“, betonte der Spre­cher der KBV, Roland Stahl, bereits im November 2016 gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Softwarehersteller sehen das allerdings anders.

EB

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