KVWL: Medikationsplan darf in Arztpraxen keine Kosten verursachen
Dortmund – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgefordert sicherzustellen, dass der elektronische Medikationsplan den Vertragsärzten von den Softwarehäusern kostenfrei im Rahmen der regelmäßigen Updates zur Verfügung gestellt wird.
Nach Auffassung der Delegierten handelt es sich um eine gesetzliche Vorschrift, die umgehend in die Praxisverwaltungssysteme der Arztpraxen eingepflegt werden müsse, heißt es in der am 28. Januar einstimmig gefassten Resolution des westfälischen Ärzteparlaments.
Seit Oktober 2016 haben Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen, Anspruch auf einen Medikationsplan, der neben Wirkstoff und Dosierung auch den Einnahmegrund aufführt. Die Patienten erhalten den Medikationsplan zunächst auf Papier, über einen Barcode kann er elektronisch eingelesen und aktualisiert werden. Ab 2018 soll der Plan auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
Ab dem 1. April 2017 müssen Vertragsärzte den Medikationsplan nach einem bundeseinheitlichen Muster elektronisch erstellen und ausdrucken. Nahezu alle Hersteller von Praxisverwaltungssystemen bieten kostenpflichtig ein Zusatzmodul „Medikationsplan“ an.
Die KBV hatte die Praxissoftarehersteller bereits für die Preisaufschläge gerügt. „Viele Ärzte haben einen Vertrag mit ihrem PVS-Hersteller, der ein monatliches Update ihrer Software beinhaltet. Der Medikationsplan ist ein solches Update“, betonte der Sprecher der KBV, Roland Stahl, bereits im November 2016 gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die Softwarehersteller sehen das allerdings anders.
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