Ärzteschaft

Wechsel von Praxis-IT soll leichter werden

  • Mittwoch, 14. Juni 2017
/Jürgen Fälchle, stock.adobe.com
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Berlin – Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sollen Praxis-IT-Systeme in Zukunft leichter wechseln können und bei der Anbindung von Zusatzmodulen wie dem Medikationsmodul flexibler werden. Der Bundestag hat dazu in einem weitgehend unbemerkten „Omnibus-Verfahren“ eine Änderung im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten beschlossen.

Konkret wurde der § 291 d SGB V neu gefasst. Dieser regelt für die Versorgung gesetzlich Versicherter die „Integration offener Schnittstellen in informa­tions­technische Systeme“. Die Hersteller werden verpflichtet, binnen zwei Jahren „offene und standardisierte“ Schnittstellen für die Archivierung von Patientendaten und für den Systemwechsel zu schaffen. Die Frist läuft, sobald eine entsprechende Schnittstelle von der Selbstverwal­tung empfohlen wird. Das Bundesgesundheitsministerium behält sich das Recht vor, auch andere Schnittstellen per Rechtsverordnung festzulegen.

„Wir haben uns immer für eine Interoperabilität zwischen den Praxisverwaltungs-Systemen eingesetzt“, zeigte sich Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung, erfreut. Durch offene und einheitlich definierte Schnitt­stellen sei es künftig möglich, dass Softwareänderungen, die beispielsweise durch gesetzliche Änderungen erforderlich sind, in allen Systemen in gleicher Art und Weise erfolgten. Dadurch seien die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten nicht ein­seitig an einen Anbieter gebunden.

Positiv reagierte auch die Agentur deutscher Arztnetze. „Mit der neuen Regelung wird endlich ein Wettbewerb bei medizinischer Expertensoftware ermöglicht. Denn die Anbieter von Software können sich damit nicht mehr darauf verlassen, dass nieder­gelassene Ärzte und Krankenhäuser aus Furcht vor dem Verlust von Patientendaten einen Wechsel des Anbieters vermeiden“, sagte Veit Wambach, Vorstandsvorsitzender der Agentur deutscher Arztnetze.

Die Daten würden mobil und Patienten und Anwen­der seien damit frei, mit ihren Daten umzuziehen. „Das wird dazu führen, dass inno­vative Anwendungen die Möglichkeit erhalten, in den Markt einzusteigen und damit die Qualität medizinischer Expertensoftware weiter verbessern“, betonte Wambach.

Das Gesetz geht voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Bundesrat.

may/EB

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