Streit um Schwangerschaftsabbrüche: Teilerfolg für Chefarzt

Hamm – Im Streit um ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am Klinikum Lippstadt hat Chefarzt Joachim Volz mit seiner Klage gegen den katholischen Krankenhausträger einen Teilerfolg erzielt. In dem komplizierten Fall hob das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in zweiter Instanz ein vorheriges Urteil des Amtsgerichts Hamm in dem Bereich auf, der die Nebentätigkeit der Gynäkologen betrifft.
Das LAG Hamm prüfte in zwei Bereichen getrennt, wie der Vorsitzende Richter Guido Jansen schilderte. Die Klage des Mediziners Joachim Volz gegen eine Dienstanweisung des Trägers in Bezug auf seine Tätigkeit als angestellter Chefarzt des „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ wies die Kammer ab.
Diese Dienstanweisung des Arbeitgebers – sie lässt Schwangerschaftsabbrüche in engen Ausnahmen zu – verstoße nicht gegen das Gesetz. Es sei auch eine legitime Unternehmensentscheidung, „bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten“.
Ganz anders urteilte das LAG aber bei der Nebentätigkeit des Klägers. Hier sei die Anordnung des Klinikträgers als Arbeitgeber rechtswidrig. Volz betreibt eine Privatpraxis in Bielefeld und ist darüber hinaus auch am Klinikum Lippstadt ambulant in Nebentätigkeit als Frauenarzt im Einsatz.
Es habe der Kammer „missfallen“, dass für die Nebentätigkeit ein absolutes Abtreibungsverbot vorgesehen sei, betonte der Richter. Ein Abbruch sei auch nach Lehre der katholischen Kirche nicht in allen Fällen absolut untersagt. Das LAG ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zu. Jansen wies darauf hin, dass für die Kammer Fragen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts „keine entscheidungserhebliche Rolle“ gespielt habe.
Volz erleichtert
Volz sagte nach dem Urteil, er sei sehr erleichtert. „Faktisch ist es jetzt für mich so wie es früher war.“ Er könne seine Patientinnen weiter vollumfänglich betreuen und unterstützen. Zuvor hatte er auf einer „Demo gegen das katholische Abtreibungsrecht“ mit mehreren hundert Teilnehmenden die katholische Kirche scharf kritisiert.
Dort betonte der Gynäkologe, ein Schwangerschaftsabbruch sei eine „höchstpersönliche Entscheidung der Mutter“. Die Dienstanweisung des katholischen Klinikträgers „atmet einen ganz alten, morbiden Geist“. Klinikfusionen würden von der katholischen Kirche genutzt, um „alte, nicht mehr gewollte kirchliche Dogmen“ durchzusetzen. Und: „Die Politik schweigt.“
Die Causa „Chefarzt gegen Kirche“ hat hohe Wellen geschlagen. Eine Onlinepetition des Mediziners mit dem Titel „Ich bin Arzt und meine Hilfe ist keine Sünde“ haben bereits weit mehr als 340.000 Menschen unterzeichnet. Auch Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann und die frühere Grünen-Parteivorsitzende Ricarda Lang waren zur Demo in die westfälische Stadt gekommen.
Hintergrund des konkreten Streitfalls
In vielen Jahren am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt hatte Volz mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche in Einzelfällen vorgenommen. Nach einer Klinikfusion war ihm das vom katholischen Träger untersagt worden – auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Die Klinik erlaubt einen Abbruch nur als Ausnahme, wenn etwa „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“. Diese Dienstanweisung ist nach der LAG-Entscheidung rechtens.
Ein Abbruch ist in Deutschland rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Zulässig ist ein Abbruch nach einer Vergewaltigung oder wenn er medizinisch indiziert ist. Das kann der Fall sein, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren wegen gravierender Fehlbildungen des Fötus schwer beeinträchtigt ist.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hatten gemahnt, Mediziner dürften „nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch zu unterlassen, wenn sie Schwangeren in einer Notlage helfen wollen“. Das Erzbistum Paderborn erklärte, man sehe sich durch die Berufungsentscheidung „grundsätzlich in unserer Position bestätigt“. Die Haltung, die der katholischen Lehre zugrunde liege, sei keine Einmischung in persönliche Entscheidungen.
Die Kammer ließ eine Revision beim Bundesarbeitsgericht nicht zu. Eine Sprecherin des LAG sagte, dagegen sei eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG in Erfurt möglich. Der Vertreter der Klinikseite, Arbeitsrechtler Philipp Duvigneau, sprach von einer „gespaltenen Entscheidung“. Er werde nun mit der Geschäftsführung prüfen, wie es weitergehe. Die nun verkündete Entscheidung beziehe sich ausschließlich auf den konkreten Einzelfall und die beiden beteiligten Streitparteien, stellte die LAG-Sprecherin klar.
Die Grünen im Bundestag bewerten das Urteil kritisch. Es sei zwar ein Erfolg für Joachim Volz, aber „kein guter Tag für Frauen“, sagte Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann. Das Gericht habe nur Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. „Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt.“
„Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen“, sagte Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Grünen.
Sie betonte, es sei eine gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. „Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten.“
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