Vermischtes

Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen: Gericht verhandelt erneut über Chefarzt-Klage

  • Mittwoch, 4. Februar 2026
Der Gynäkloge Joachim Volz kommt nach der Urteilsverkündung aus dem Landesbehördenhaus, in dem die Verhandlung stattgefunden hat. /picture alliance, Bernd Thissen
Der Gynäkloge Joachim Volz kommt nach der Urteilsverkündung aus dem Landesbehördenhaus, in dem die Verhandlung stattgefunden hat. /picture alliance, Bernd Thissen

Berlin/Lippstadt – Der Streit um ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen zwischen dem Chefarzt Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt und dem katholischen Krankenhausträger geht in die nächste Runde. Morgen Vormittag beginnt am Landesarbeitsgericht Hamm das Berufungsverfahren, ein Urteil könnte noch am gleichen Tag verkündet werden.

Vorab ist eine „Demo gegen das katholische Abtreibungsverbot“ angekündigt. Volz hatte in dem aufsehenerregenden Fall gegen eine Dienstanweisung des fusionierten „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ geklagt und war damit im August 2025 gescheitert. Das Arbeitsgericht Hamm wies die Klage ab.

Der Klinikträger sei demnach als Arbeitgeber berechtigt gewesen, „im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts diese Vorgaben zu machen“. Es sei also rechtens, dem Arzt Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum und auch in seiner Bielefelder Privatpraxis zu verbieten, abgesehen von Ausnahmefällen.

„Es hat sich im letzten halben Jahr relativ viel getan, auch auf juristischer Ebene“, sagte Volz heute in einem von der Gewerkschaft Verdi veranstalteten Fachgespräch. Er nannte unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Triage von November, das die ärztliche Berufsfreiheit gestärkt hatte. Er sehe dadurch auch seine Position gestärkt.

Er hoffe auf eine gründliche Prüfung und eine erfolgreiche Berufung, so der Gynäkologe weiter. Zu befürchten sei allerdings, dass sich das Gericht eher mit formalen Fragen als mit grundsätzlichen Überlegungen befassen werde. Unabhängig vom Ausgang sei die öffentliche Debatte wichtig. „Wir haben schon viel erreicht. Politischer Druck ist da.“ Im Fall einer Niederlage könnte Volz vor das Bundesarbeitsgericht ziehen.

Der Mediziner betont, dass es nicht um einen Einzelfall gehe: Die Dienstanweisung, die er bekommen habe, sei „eine pauschale Anweisung, die alle katholischen Träger in Deutschland durchsetzen“. Das führe dazu, dass perspektivisch immer weniger Ärzte bereit und auch in der Lage seien, betroffenen Frauen zu helfen.

Daniel Wenk von Verdi appellierte an betroffene Beschäftigte: „Wehrt euch dagegen, dass kirchliche Arbeitgeber hier Einschränkungen vornehmen.“ Er bezeichnete Volz in dieser Hinsicht als „ein wunderbares Vorbild“.

„Es gibt gravierende Argumente, die für die Auffassung und die Position von Herrn Volz sprechen“, sagte der Medizinethiker Hartmut Kreß in einem Fachgespräch. Traditionell entschieden Gerichte hierzulande jedoch häufig – trotz schwacher Argumente – zugunsten der Kirchen. Diese hätten gegenüber ihren Beschäftigten sehr große Rechte, die es in dieser Form in keinem anderen Land gebe.

Im konkreten Fall gehe es darum, wie weit das Direktionsrecht des Arbeitgebers reiche und inwieweit Rechtspositionen anderer überwiegen würden. Kreß hielt mit Blick auf medizinisch indizierte Abbrüche fest: „Hier stellt sich die Klinik gegen eine medizinische Handlungsoption, die der Gesetzgeber für zulässig erklärt hat.“ Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht richte sich dabei nicht nur gegen Beschäftigte, sondern auch gegen die Patientinnen, die sich an das Zentrum wendeten.

Medizinethiker sieht widersprüchliches Verhalten der Kirche

Bei der katholischen Kirche sieht Kreß ein widersprüchliches Verhalten: Es gebe auch hierzulande eine Reihe katholisch getragener Kliniken, die medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführten. Durch diese Inkonsistenz sieht er den Anspruch auf das Selbstbestimmungsrecht ausgehebelt. Kreß kritisierte darüber hinaus die evangelische Kirche, die sich bei derartigen Fallkonstellationen regelmäßig der katholischen unterordne.

Die Bedarfsplanung und der Versorgungsauftrag müssten unbedingt sichergestellt werden, appellierte Lisa Schmidt an die Politik auf Länderebene. Sie arbeitet in der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit des Deutschen Juristinnenbund (djb) mit. Solange die Länder dem nicht nachkämen, dürften sie auch keine weiteren Krankenhausfusionen akzeptieren, die mit Änderungen wie im Fall Lippstadt einhergehen. Die Versorgungslage beschrieb Schmidt als bereits „defizitär“. Aus djb-Sicht dürfen gemischt-konfessionelle Kliniken Schwangerschaftsabbrüche nicht pauschal verweigern, wie kürzlich in einem Policy Paper betont wurde.

„Die Politik sollte aktiv werden und die Sonderrechte der konfessionell getragenen Kliniken beschneiden“, bilanzierte Kreß. Kirchlich getragene Kliniken dürften sich nicht anders verhalten als andere Kliniken und „erst recht nicht zulasten von persönlichen Grundrechten von Patientinnen und Patienten“. Auch Wenk von Verdi betonte: Es dürfe nicht sein, dass ein Vollversorger Teile seines Angebots ausklammere und Patientinnen in solch schwierigen Ausnahmesituationen selbst zurechtkommen müssten.

Die Grünen haben vor wenigen Tagen einen Antrag vorgelegt, in dem es um die Sicherung der Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen geht. Darin wird unter anderem darauf verwiesen, „dass eine Krankenhausfusion nicht zu einem Abbau von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche jeglicher Indikation durchführen, und zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen darf“. Die SPD hatte vergangenen Sommer betont, dass öffentliche Krankenhäuser verpflichtet sein sollten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, das Deutsche Ärzteblatt berichtete.

Volz war in erster Instanz gescheitert

Der Gynäkologe hatte in seiner langjährigen Tätigkeit am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt in Einzelfällen mit seinem Team medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. Das war ihm nach einer Fusion vom katholischen Träger seit Februar 2025 untersagt worden, auch etwa bei schweren Fehlbildungen des Fötus.

Laut Klinik ist ein Abbruch als Ausnahme nur erlaubt, wenn „Leib und Leben der Schwangeren in Gefahr sind“. Volz sieht mit dem Verbot das ärztliche Urteil, den Willen der Patientin und auch das Gesetz missachtet. Seine Online-Petition „Ich bin Arzt - meine Hilfe ist keine Sünde“ haben aktuell mehr als 300.000 Menschen unterschrieben.

Das Krankenhaus widersprach Vorwürfen. Nach wie vor lasse die Klinik Patientinnen bei einem Abbruch nicht allein. „In der sensiblen Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs werden wir unsere Patientinnen weiterhin vertrauensvoll, respektvoll und verantwortungsbewusst begleiten.“ Das Haus verfüge über ein bewährtes Netzwerk und könne für Eingriffe an spezialisierte Kliniken verweisen. Volz bezeichnete das Weiterverweisen von Patientinnen heute als eine „Hilfskonstruktion“.

ggr/dpa/kna

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