Politik

Studie beziffert Einsparpotenzial durch Biosimilars auf zusätzliche 328 Millionen Euro

  • Donnerstag, 27. Februar 2020
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Biosimilar sind möglichst ähnliche Biopharmazeutika, die aufgrund ihrer Herstellung jedoch nicht komplett identisch mit dem Originalpräparat sein können. (Schmuckbild) /JDSMuro, stock.adobe.com

Berlin – Bei der Verordnung von Biologika und Biosimilars gibt es in Deutschland ein Ein­sparpotenzial von 328 Millionen Euro. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Markt­forschungsinsituts „Insight Health“ im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimi­lars, der Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in Deutschland.

Dafür müssten die niedergelassenen Ärzte in Deutschland im Bereich jeder Kassenärztli­chen Vereinigung (KV) bei der Verordnung von Biologika einen so hohen Biosimilaranteil erreichen, wie im Bereich der KV mit dem augenblicklich höchsten Biosimilaranteil. Dies könnte zusätzlich zu den bereits erzielten 343 Millionen Euro weitere 328 Millionen Euro einsparen – insgesamt also 671 Millionen Euro.

„Wir sehen, wie hoch das Einsparpotenzial der Biosimilars ist. Und wir sehen, dass diese Höhe durchaus realistisch ist, denn: Kann die eine KV bei Biosimilars derartig große Ver­sorgungsanteile erreichen, kann das eine andere auch“, sagte Walter Röhrer, der stellver­tretende Vorsitzende der AG Pro Biosimilars.

Allein für den Wirkstoff Adalimumab bestehe ein realistisches Einsparpotenzial von 178,42 Millionen Euro. Diese Summe käme zustande, wenn der Versorgungsanteil der Biosimilars in allen KV-Regionen bei 62,24 Prozent läge, so wie es in der KV-Region Niedersachsen der Fall sei.

Bei dem maximalen Szenario, dass sämtliche Altoriginale durch Biosimilars ersetzt wür­den, könnten sogar weitere 542,96 Millionen Euro eingespart werden, zusätzlich zu den bereits bestehenden 343 Millionen Euro, hieß es aus der AG Biosimilars.

Die automatische Substitution von Generika in der Apotheke ist bekanntlich seit Jahren gelebte Praxis. Laut dem im August 2019 in Kraft getretenen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung soll künftig eine Aut-Idem-Substitution auch für „im We­sentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel“ gelten.

Näheres zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis spätestens August 2022 regeln.

hil

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