Vermischtes

Suchtberatung für Sonderabgabe von Handel und Herstellern

  • Dienstag, 12. November 2024
/picture alliance, Sina Schuldt
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Hamm – Bundesweit sollte es eine zweckgebundene Abgabe auf alle legalen Suchtmittel und Glücks­spiel­ange­bote geben. Das mahnt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zum bundesweiten Aktionstag Suchtberatung übermorgen an.

Das Geld sollte demnach uneingeschränkt für die Vorbeugung, Behandlung und Erforschung von Abhängigkeits­erkrankungen und anderen Konsumfolgen zur Verfügung stehen.

Die DHS beklagt, trotz der extremen gesellschaftlichen Schäden würden Hersteller und Händler nicht an den enormen Kosten beteiligt, die durch den Gebrauch ihrer Produkte entstünden. Sie wiesen auch darauf hin, dass es vielen Suchtberatungsstellen in Deutschland zunehmend schwerer fällt, ihre Angebote aufrecht zu erhalten

„Kern des Problems ist, dass die kommunal finanzierte Suchtberatung keine verbindliche und gesetzlich gesicherte Leistung ist. Daher brauchen wir die zweckgebundene Abgabe auf legale Suchtmittel wie Alkohol und Tabak“, so die DHS. Für jeden eingesetzten Euro spare die Suchtberatung rund 17 Euro an Folgekosten ein.

Burkhard Blienert, der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, rief als Schirmherr des Aktionstags auf, Prävention und Suchthilfe dauerhaft sicherzustellen: „Wer jetzt bei Suchtberatung und den niedrigschwelligen Hilfen spart, der spielt ein unverantwortliches Spiel. Oder anders: Der riskiert unnötig das Leben vieler Menschen.“

Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen entstehen pro Jahr rund 57 Milliarden Euro volkswirt­schaftliche Kosten durch die Folgen von Alkohol­konsum. Der Tabakkonsum verursache sogar Kosten von rund 97 Milliarden Euro. Hinzu komme, dass nicht nur das Gesundheitswesen und die Sozialkassen belastet würden, sondern auch private Haushalte, Arbeitgeber und Familien.

Das Aufkommen der Verbrauchsteuern, die von den Konsumierenden entrichtet werden, reiche bei weitem nicht für die gesellschaftlichen Folgekosten. Beim Alkohol zum Beispiel stünden den Schäden in Höhe von rund 57 Milliar­den nur Einnahmen von etwa 3 Milliarden Euro an Verbrauchssteuern für alkoholische Getränke gegenüber.

kna

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