Suizidbeihilfe: Bundesregierung setzt Urteil nicht um
Hamburg – Die Bundesregierung weigert sich laut einem Bericht des Spiegel, ein umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen. Das Gericht hatte im März 2017 geurteilt, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Schwerstkranken den Kauf einer Selbsttötungsarznei in „extremen Notlagen“ nicht verwehren dürfe.
Mittlerweile sind 20 der 104 Patienten, die beim BfArM einen entsprechenden Antrag einreichten, gestorben, wie das Magazin unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion meldet. Bisher habe das BfArM über keinen der Anträge entschieden.
Hermann Gröhe (CDU), damals Bundesgesundheitsminister, hatte das Urteil scharf kritisiert. Ein von dem früheren Verfassungsrichter Udo di Fabio erstelltes Auftragsgutachten für das dem Ministerium nachgeordnete BfArM kam Anfang des Jahres zu dem Schluss, das Urteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Über das weitere Vorgehen ist laut Spiegel bislang nicht entschieden. Die Beratungen seien „nicht abgeschlossen“, so das Bundesministerium für Gesundheit. Es könne jedoch „grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates sein“, die Tötung eines Menschen „aktiv zu unterstützen“. Betroffenen stehe es frei, Rechtsanwälte ein zuschalten.
Konstantin Kuhle, innenpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warf der Regierung Zynismus vor. „Wer todkrank auf eine positive Entscheidung des Bundesinstituts hofft, will sich nicht mit Anwälten herumschlagen, sondern braucht eine klare Entscheidung.“ Zuletzt hatte die Deutsche Stiftung Patientenschutz gefordert, die Suizidentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu stoppen. „Auch der Staat darf sich nicht an Tötung beteiligen.“
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