Ärzteschaft

Suizidprävention ist Aufgabe aller Ärztinnen und Ärzte

  • Donnerstag, 10. September 2026
/Orawan, stock.adobe.com
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Berlin – Suizide und Suizidversuche sind kein unvermeidbares Schicksal, sondern können durch Aufmerksamkeit, Wissen und verlässliche Hilfestrukturen minimiert werden. Anlässlich des heutigen Welttags der Suizidprävention rufen deshalb Ärzteschaft, Verbände und Organisationen in Medizin und Gesellschaft sowie Kirchen dazu auf, das Thema Suizid aus der Tabuzone zu holen.

In allen Bereichen der Medizin sei die Suizidprävention als ärztliche Kernaufgabe zu verstehen, betont heute die Bundesärztekammer (BÄK). Suizidgedanken und suizidale Krisen begegneten Ärztinnen und Ärzten täglich, häufig lange bevor Betroffene psychiatrische oder psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen würden. „Suizidprävention beginnt im Sprechzimmer“, erklärt der Präsident BÄK, Klaus Reinhardt.

Das ärztliche Gespräch in allen Versorgungssettings könne zur Brücke in die fachärztliche Versorgung in Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie werden, so Reinhardt. „Suizidprävention darf nicht davon abhängen, ob eine Patientin oder ein Patient zufällig beim richtigen Facharzt landet. Es ist eine universale ärztliche Aufgabe, Warnsignale zu erkennen, Suizidalität anzusprechen und den Weg zu geeigneter Unterstützung zu eröffnen“, erklärte der Hausarzt.

Dies ist auch die Ansicht des Deutschen Ärztetags. Dieser beschloss erst in diesem Frühjahr mit einer großen Mehrheit die Aufnahme des neuen Weiterbildungsinhalts zum „Umgang mit Todes- und Suizidwünschen einschließlich Grundlagen der Suizidprävention“, der für alle Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung gilt.

Sie sollen nach Angesicht des Ärzteparlaments künftig strukturiert lernen, mit Todes- und Suizidwünschen umzugehen und Grundlagen der Suizidprävention zu kennen. Es gehöre zu ihren Aufgaben, geäußerten Todeswünschen offen und zugewandt zu begegnen sowie Unterstützungs- und Hilfsangebote zu kennen.

Neben der innerärztlichen Verantwortung sieht die Bundesärztekammer die Politik gefordert, die bereits vor zwei Jahren im Rahmen der Nationalen Suizidpräventionsstrategie angestoßenen Maßnahmen zur Suizidprävention konsequent weiterzuentwickeln und nachhaltig zu finanzieren.

Der bisher vorliegende Referentenentwurf zur gesetzlichen Verankerung der Suizidprävention stelle zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, die darin vorgesehenen Absichtserklärungen und vorbereitenden Maßnahmen reichten jedoch bei weitem nicht aus, so die BÄK.

Referentenentwurf liegt vor

Zur Erinnerung: Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Juli einen Referentenentwurf für ein Suizidpräventionsgesetz vorgelegt, der jetzt nach der Sommerpause im Parlament diskutiert werden soll. Er knüpft an ein Vorhaben aus der vergangenen Legislaturperiode an.

Ende 2024 hatte das Bundeskabinett bereits ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen. Es soll die Suizidprävention dauerhaft gesetzlich verankern, eine bundesweite Koordinierung schaffen, Forschung und Aufklärung stärken und niedrigschwellige Hilfsangebote ausbauen.

Kern des geplanten Gesetzes ist die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Sie soll unter anderem gemeinsam mit den Ländern ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer entwickeln. Darüber hinaus soll ein Beirat die Fachstelle beraten. Länder und Kommunen sollen verstärkt unterstützt werden, um einen flächendeckenden Krisendienst auszubauen.

Nachbesserungen notwendig

Wie die Bundesärztekammer halten viele Verbände und Organisationen den Entwurf für verbesserungswürdig. Dies wurde Anfang dieser Woche bei der zweitägigen internationalen Tagung „Suizidalität und Suizidprävention: Suizidprävention wirksam verankern“ in Berlin deutlich, die vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) und der Deutschen Akademie für Suizidprävention (DASP) veranstaltet wurde.

Georg Fiedler von der Deutschen Akademie für Suizidprävention und NaSPro fordert, bei der geplanten neuen Gesetzgebung sowohl zivilgesellschaftliches als auch institutionelles Engagement stärker zu berücksichtigen. Engagement in der Suizidprävention dürfe nicht dauerhaft unentgeltlich bleiben. Erforderlich seien vielmehr öffentliche Anerkennung, Unterstützung sowie auch eine auskömmliche Finanzierung.

„Suizidalität ist kein Randthema, sondern betrifft Familien, Einrichtungen, Kommunen, soziale Räume sowie auch Wirtschaft und Sicherheit“, sagt er. Jedes Jahr würden in Deutschland mehr als 10.000 Menschen durch Suizid sterben. Damit liege die Zahl über den Todesfällen durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten und illegale Drogen zusammen, so Fiedler. Hinzu kämen zahlreiche Suizidversuche sowie Angehörige, Freunde, Freundinnen und Kollegen, die mittelbar betroffen seien.

„Wir brauchen eine wirksame Suizidprävention einerseits und zugleich einen Ausbau psychotherapeutischer Versorgungsstrukturen“, mahnt heute auch die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) und fordert die Definition einer Schnittstelle zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im neuen Gesetz. Es sei erforderlich, dass Menschen nach einem Suizidversuch – aber auch deren Angehörige/nahestehende Personen – zur Krisenbewältigung einen zeitnahen und direkten Zugang zur ambulanten Psychotherapie erhalten könnten.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) setzt sich angesichts der vielen Betroffenen ebenfalls für eine deutliche Verbesserung der Versorgungsstrukturen ein und drängt auf eine evidenzbasierte, interdisziplinäre Präventionsstrategie. Den Gesetzentwurf begrüßt er als „ersten Schritt zur strukturellen Neuaufstellung“.

Zugleich sieht aber auch er Nachbesserungsbedarf und empfiehlt für die Qualitätssicherung einer flächendeckenden, niedrigschwelligen und verlässlichen Versorgung die Einrichtung der permanenten Bundesfachstelle für Suizidprävention inklusive eines interdisziplinären Fachbeirats zur Entwicklung evidenzbasierter, multi-sektorieller und bedarfsgerechter Präventions- und Behandlungsangebote.

Im Entwurf seien bisher keine gesonderten Regelungen für die Hospizarbeit und Palliativversorgung aufgenommen worden, kritisiert der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und mahnt anlässlich des heutigen Welttags für Suizidprävention ebenfalls Nachbesserungen an. Insbesondere fehlten nach seiner Ansicht Bestimmungen zu niedrigschwelligen Trauerbegleitungsangeboten.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die geplanten rund 1,4 Millionen Euro jährlich für unzureichend, wie Vorstand Eugen Brysch sagte. Auch der Deutsche Caritasverband und das Katholische Büro in Berlin kritisierten die Haushaltsmittel als zu gering. Es fehlten Vorschläge für eine dauerhafte Finanzierung der Krisenhilfe. Zudem gehe der Referentenentwurf nicht auf die Prävention assistierter Suizide ein und sehe keinen Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung vor, so ihre Kritik.

Dieser schließen sich auch die Betriebskrankenkassen in Deutschland an. „Wir brauchen endlich verbindlichere und wirkungsvollere Strukturen für die Suizidprävention mit einem deutlich höheren Stellenwert in der Gesundheitspolitik und einer angemessenen Finanzierung“, fordert der BKK Dachverband heute. Die Angebote müssten dort ansetzen, wo Menschen niedrigschwellig erreicht werden könnten, also in Betrieben, an Schulen und Hochschulen oder in Pflegeeinrichtungen.

Der Welttag der Suizidprävention findet jedes Jahr am 10. September statt. Er wird von der International Association for Suicide Prevention (IASP) gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen. Ziel ist es, auf das Thema Suizid aufmerksam zu machen, Stigmatisierung abzubauen und Prävention zu stärken.

Hinweis: Wenn Sie selbst Suizidgedanken haben oder sich Sorgen um einen Menschen in Ihrem Umfeld machen, holen Sie sich bitte Unterstützung. In einer akuten Krise wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine psychiatrische Notaufnahme. 

ER

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