Politik

Suizidpräventionsgesetz erneut auf dem Weg

  • Freitag, 26. Juni 2026
/Limpreom, stock.adobe.com
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Berlin – Die Bundesregierung unternimmt einen neuen Anlauf für ein Suizidpräventionsgesetz. Nach den jetzt bekannt gewordenen Eckpunkten soll ab sofort die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet werden. Mit dem Gesetz will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Suizidprävention bundesweit stärken und die Länder sowie Kommunen beim Ausbau entsprechender Hilfsangebote besser unterstützen.

Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern sowie zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung umzusetzen. Darüber hinaus sollen die Länder auf einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Vorgesehen ist außerdem die Entwicklung von Maßnahmen, die den Zugang zu Suizidmethoden und -mitteln erschweren sollen.

Der neue Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium knüpft an ein Vorhaben aus der vergangenen Legislaturperiode an. Bereits Ende 2024 hatte das Bundeskabinett ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention beschlossen. Es sollte die Suizidprävention dauerhaft gesetzlich verankern, eine bundesweite Koordinierung schaffen, Forschung und Aufklärung stärken sowie niedrigschwellige Hilfsangebote ausbauen.

Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte der Bundestag den Entwurf jedoch nicht mehr abschließend beraten und verabschieden. Zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte die Koalition angekündigt, das Vorhaben erneut aufzugreifen.

Ziel: Strukturelle Voraussetzungen schaffen

Die Notwendigkeit ist unbestritten. Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in suizidalen Krisen sind bislang nicht flächendeckend vorhanden, zudem gibt es regionale Unterschiede bei Qualität und Erreichbarkeit der Angebote.

Mit dem Gesetz sollen deshalb die strukturellen Voraussetzungen für eine nachhaltige und wirksame Suizidprävention geschaffen werden. Die Länder sollen insbesondere den Ausbau bestehender Krisendienste vorantreiben und diese stärker miteinander vernetzen.

Kernstück des jetzt geplanten Gesetzes ist deshalb die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums. Sie soll künftig eine Vielzahl zentraler Aufgaben übernehmen. Dazu gehört die Entwicklung eines Konzepts für eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer gemeinsam mit den Ländern.

Darüber hinaus soll die Bundesfachstelle Handlungskonzepte entwickeln, um den Zugang zu Suizidmethoden und -mitteln einzuschränken, wissenschaftlich fundierte Präventionsmaßnahmen konzipieren und umsetzen sowie qualitätsgesicherte Informationen über Suizidalität und bestehende Hilfsangebote für Fachöffentlichkeit und Bevölkerung bereitstellen.

Weitere Aufgaben der Bundesfachstelle sollen den Aufbau eines bundesweiten digitalen Verzeichnisses aller Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote umfassen, die bessere Vernetzung der Angebote von Bund, Ländern und weiteren Akteuren sowie die Entwicklung von Konzepten zum Ausbau bestehender Online- und Telefonberatungsangebote.

Außerdem soll die Fachstelle die Länder beraten, Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Berufsgruppen mit regelmäßigem Kontakt zu suizidgefährdeten Menschen entwickeln und deren Umsetzung fördern. Auch die Forschung zur Suizidprävention soll gestärkt sowie ein Konzepts für eine regelmäßige Datenerhebung und Berichterstattung über Suizidalität in Deutschland entwickelt werden.

Fachbeirat geplant

Zur Unterstützung der Bundesfachstelle ist außerdem die Einrichtung eines Fachbeirats vorgesehen. Darüber hinaus verpflichtet der Entwurf die Länder, auf einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinzuwirken. Geplant sind außerdem Modellvorhaben zur Erprobung neuer Maßnahmen der Suizidprävention sowie eine regelmäßige Evaluation des Gesetzes, der Bundesfachstelle und des Fachbeirats.

Neben dem Gesetz verweist das Bundesgesundheitsministerium auf bereits laufende Fördermaßnahmen zur Suizidprävention. Maßnahmen zur sogenannten Methodenrestriktion – also zur Begrenzung der Verfügbarkeit von Suizidmethoden – sollen wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten von Bund und Ländern auch außerhalb des Gesetzes weiterentwickelt werden. Die Bundesfachstelle, der Fachbeirat sowie ein geplantes Monitoring von Suizidversuchen sollen dafür die wissenschaftliche Grundlage schaffen.

Der Gesetzentwurf beziehungsweise die derzeit vorliegenden Eckpunkte greifen zahlreiche Forderungen auf, die auch Organisationen der Suizidprävention, Wohlfahrtsverbände und Fachgesellschaften erheben.

„Wir freuen uns, dass mit  dem neuen Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes Bewegung in die Unterstützung der Suizidprävention in Deutschland kommt“, sagte Reinhard Lindner von der geschäftsführenden Leitung des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) dem Deutschen Ärzteblatt.

In den Eckpunkten würden wichtige Punkte zur Verbesserung der Lage suizidgefährdeter Menschen angesprochen. „Wir werden sie mit wissenschaftlicher und praktisch-suizidpräventiver Expertise genau prüfen und Stellung nehmen.“

Das Nationale Suizidpräventionsprogramm gehört neben der Telefonseelsorge Deutschland, der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention sowie dem Deutschen Caritasverband zu einem Bündnis, das eine dauerhaft finanzierte und bundesweit koordinierte Struktur der Suizidprävention sowie eine gesetzlich abgesicherte Finanzierung entsprechender Angebote anmahnt.

Ihre Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Krisendienstrufnummer findet sich zwar im Gesetzentwurf wieder. Allerdings fordert das Bündnis eine gesetzlich verankerte, dauerhaft finanzierte Rufnummer, die anonym, kostenfrei, rund um die Uhr erreichbar und fachlich qualifiziert sein soll.

Der Regierungsentwurf bleibt jedoch zunächst bei der Entwicklung eines Konzepts für Aufbau und Betrieb einer solchen Rufnummer unter Einbeziehung der Länder. Aussagen zur konkreten Ausgestaltung, Finanzierung oder Erreichbarkeit enthält der Entwurf bislang nicht.

Einig ist man sich jedoch beim Handlungsbedarf. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sterben jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen durch Suizid. Im Jahr 2024 waren es demnach 10.372 Menschen. Damit sterben jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.

Die Zahl bewege sich seit mehr als zehn Jahren auf einem hohen Niveau und sei zuletzt wieder angestiegen. Zugleich weist das Ministerium darauf hin, dass Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei, bei der Bund, Länder, Kommunen und zahlreiche nichtstaatliche Akteure zusammenarbeiten müssten.

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder bei einer anderen Person wahrnehmen: Kostenfreie Hilfe bieten in Deutschland der Notruf 112, die Telefonseelsorge 0800/1110111 und das Info-Telefon Depression 0800/3344 533. Weitere Infos und Adressen unter www.deutsche-depressionshilfe.de.  

ER

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