Ärzteschaft

Tamoxifen: Vorrangig Abgabe von Importarzneimitteln

  • Freitag, 29. April 2022
/Tamoxifen, stock.adobe.com
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Köln – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den pharmazeutischen Großhan­del angewiesen, zunächst vorrangig importierte tamoxifenhaltige Arzneimittel abzugeben. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen.

Patienten erhalten demnach somit von Apotheken weiterhin Importmedikamente. Dem Bundesinstitut zufolge sollen tamoxifenhaltige Arzneimittel mit deutscher Zulassung ab dem 1. Mai wieder zur Verfügung stehen.

Um eine angemessene und kontinuierliche Bereit­stellung tamoxifenhaltiger Arzneimittel auch nach einer möglichen Aufhebung der Feststellung des Versorgungsmangels weiterhin sicherzustellen, sollen zunächst die aus dem Ausland beschafften Arzneimittel aufgebraucht werden, hieß es. Damit will das BfArM einem erneuten Versorgungsengpass in der zweiten Jahreshälfte vorbeugen.

„Anders als durch diese Maßnahmen kann die Versorgung von Patienten mit diesem Arzneimittel, das zur Vor­beugung und Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung dient, für die keine Behandlungsalternativen bestehen, nicht sichergestellt werden“, heißt es dazu in der Anordnung des BfArM.

Mildere, aber gleich wirksame Maßnahmen seien angesichts der Schwere des Versorgungsmangels sowie der mit dem Versorgungsengpass einhergehenden gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Patienten nicht ersichtlich.

Großhändler dürfen derzeit zeitlich befristet tamoxifenhaltige Arzneimittel importieren, wenn für den deutschen Markt zugelassene Präparate nicht ausreichend geliefert werden können und die zuständigen Behörden dies gestattet haben.

Grundlage ist die Mitte Februar erfolgte Bekanntmachung eines Versorgungsmangels nach dem Arzneimittel­gesetz (AMG, § 79 Absatz 5) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

hil/sb

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