Ärzteschaft

Tarifgespräche für Ärzte an Universitätskliniken vertagt

  • Mittwoch, 4. Dezember 2019
/Rido, stockadobecom
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Berlin – Die Tarifverhandlungen für Ärzte an Universitätskliniken sind vorerst ohne Er­geb­nis geblieben. Beide Seiten – die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben sich heute vertagt. Am 4. und 5. Februar 2020 soll – erneut in Hannover – weitergehen, wie der MB mitteilte.

„Die Positionen klaffen noch weit auseinander. Es wäre verfrüht, von einer Annäherung zu sprechen“, sagte MB-Verhandlungsführer Christian Twardy. Die TdL müsse verstehen, dass die Ärzte in den Unikliniken es sehr ernst meinten mit ihren Forderungen nach Verbesse­rung der Arbeitsbedingungen. „Die Grenze der Belastbarkeit ist längst überschritten“, sagte er.

Der Marburger Bund habe in den Verhandlungen eindrücklich die Lage an den Universi­täts­klini­ken geschildert. Im Durchschnitt arbeiteten die Uniklinik-Ärzte mehr als 56 Stun­den pro Woche inklusive Überstunden und Dienste; ein Drittel habe sogar durchschnittli­che Arbeitszeiten von mehr als 60 Stunden pro Woche.

90 Prozent der Ärzte wünschten sich dem MB zufolge aber durchschnittliche Arbeitszei­ten von maximal 48 Stunden in der Woche. Dies habe gerade erst eine Mitgliederbefra­gung ergeben. „Wir hoffen, dass unsere Aufklärungsarbeit zu einem besseren Verständnis der Lage an den Unikliniken beigetragen hat. Hier gab es auf Seiten der Arbeitgeber durchaus Erkenntnisdefizite“, betonte Twardy.

Für die TdL verhandelte der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). Ein Sprecher seines Ministeriums bestätigte die Vertagung der Verhandlungen. Ihm zufolge war wegen der Vielzahl von Forderungen des Marburger Bundes die Zeit zu kurz, um über alle verhandeln und entscheiden zu können. Beide Seiten lägen noch weit auseinander. Zusätzlich wolle sich die TdL am Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Anfang 2019 orientieren.

Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL vor allem neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen.

Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschafts­dienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeit­er­fassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert die Ärztegewerkschaft sechs Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklini­ken. An einigen Unikliniken gilt der TV-Ärzte nicht. So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden.

Die Universitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.

may/dpa

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