Tarifverträge des Marburger Bundes müssen auch für Öffentlichen Gesundheitsdienst gelten
Erfurt – Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland muss besser bezahlt werden. Bund, Länder und Kommunen müssten als Träger des ÖGD zu einer tariflich abgesicherten Angleichung der Vergütung an die arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes kommen, formulierte es der 121. Deutsche Ärztetag in einem Entschließungsantrag.
Die Delegierten begrüßten zwar, dass einige Bundesländer vorhaben, die Stellen bei den Landes- und Gesundheitsämtern aufzustocken. Dies löse aber „ebenso wenig das Kernproblem wie Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenzen (GMK) zur Stärkung des ÖGD“, hieß es weiter.
Die Abgeordneten des Ärztetags forderten die Bundesregierung zugleich dazu auf, dafür zu sorgen, dass der ÖGD seine Aufgaben im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung gemäß Präventionsgesetz (PrävG) besser erfüllen könne. Darüber hinaus regt der Ärztetag eine stärkere Verbindung des ÖGD mit Wissenschaft und Forschung an.
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