Ärzteschaft

Tarifverträge des Marburger Bundes müssen auch für Öffentlichen Gesundheitsdienst gelten

  • Montag, 14. Mai 2018

Erfurt – Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland muss besser bezahlt werden. Bund, Länder und Kommunen müssten als Träger des ÖGD zu einer tariflich abgesicherten Angleichung der Vergütung an die arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes kommen, formulierte es der 121. Deutsche Ärztetag in einem Entschließungsantrag.

Die Delegierten begrüßten zwar, dass einige Bundesländer vorhaben, die Stellen bei den Landes- und Gesundheitsämtern aufzustocken. Dies löse aber „ebenso wenig das Kernproblem wie Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenzen (GMK) zur Stärkung des ÖGD“, hieß es weiter.

Die Abgeordneten des Ärztetags forderten die Bundesregierung zugleich dazu auf, dafür zu sorgen, dass der ÖGD seine Aufgaben im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung gemäß Präventionsgesetz (PrävG) besser erfüllen könne. Darüber hinaus regt der Ärztetag eine stärkere Verbindung des ÖGD mit Wissenschaft und Forschung an.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung