Tausende Opfer einer Immunprophylaxe in der DDR

Berlin – In der DDR sind offenbar Tausende Frauen Opfer einer mit dem Hepatitis-C-Virus verseuchten Immunprophylaxe geworden. Das geht aus einer heute veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach war eine Anti-D-Immunprophylaxe in den Jahren 1978/79 mit dem Virus kontaminiert.
Allein 1.525 Fälle wurden der Antwort zufolge aus Sachsen gemeldet, 868 aus Sachsen-Anhalt, 811 aus Brandenburg, 700 Fälle aus Mecklenburg-Vorpommern, 485 aus Thüringen und 300 Fälle aus Berlin. Seit 2014 haben den Angaben zufolge 114 Frauen Leistungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz beantragt, das im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Seit 2014 wurden keine Einmalzahlungen mehr geleistet, sondern ausschließlich Rentenzahlungen.
Die Bundesregierung bekräftigte ihr Bedauern darüber, dass in der DDR Tausende Frauen nach der Geburt von Kindern bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Prophylaxe zum Schutz nachgeborener Kinder „schuldhaft mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden und damit unverschuldet ein schweres Los zu tragen haben“.
Erfreulicherweise habe die Behandlung von HCV in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Dadurch sei in den meisten Fällen eine Heilung möglich. Die Anti-D-Immunprophylaxe soll nach einer Schwangerschaft mögliche Schäden bei Zweitgeborenen verhindern, wenn die Mutter, anders als das Kind, keinen Rhesusfaktor aufweist.
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