Politik

DDR-Flüchtlinge können Entschädigung erhalten

  • Mittwoch, 24. Juli 2019
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Leipzig – DDR-Flüchtlinge können Anspruch auf besondere Hilfen und Entschädigung haben, wenn die Flucht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Das Bundes­verwaltungsgericht in Leipzig sprach heute einem Mann entsprechende Leistungen im Grundsatz zu. Der Begründung nach gilt das Urteil auch bei einem gescheiterten Fluchtversuch (Az: 8 C 1.19).

Der Kläger war im Dezember 1988 unter nach seinen Angaben dramatischen Um­stän­den mit seinem Bruder aus der DDR nach Westberlin geflohen. Er macht geltend, dies habe ihn traumatisiert und zu einer psychischen Erkrankung geführt, die noch heute fortwirke.

Vom Land Brandenburg verlangte er eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung. Diese führt zu verschiedenen Entschädigungsansprüchen, etwa dem Ersatz von Behand­lungs­kosten oder auch für materielle Schäden.

Das Land und in der Vorinstanz auch das Verwaltungsgericht Potsdam lehnten dies ab. Eine verwaltungsrechtliche Rehabilitierung komme nur nach individueller Verfol­gung in Betracht. Die DDR-Grenzsicherung habe sich aber gegen die gesamte DDR-Bevölkerung gerichtet.

Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf und gab dem Kläger recht. Die Grenzsicherung der DDR sei insgesamt „rechtsstaatswidrig“ gewesen. Im Zuge der Flucht hätten sich die Maßnahmen „konkret und individuell“ gegen den Kläger gerichtet und als „Willkürakte im Einzelfall“ erwiesen.

Der Kläger habe auch schlüssig dargelegt, dass seine Flucht zu gesundheitlichen Schäden geführt habe. Daher stehe ihm im Grundsatz eine Rehabilitierung zu. Über die Ansprüche im Einzelnen soll nun das Versorgungsamt des Landes Brandenburg entscheiden. Anträge auf „verwaltungsrechtliche Rehabilitierung“ sind nur noch bis Ende 2019 möglich.

afp

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