Technikdienstleister Bitmarck sucht sich Hilfe für elektronische Patientenakte in Österreich

Berlin – Der deutsche Markt bei digitalen Gesundheits- und Patientenakten nimmt weiter an Fahrt auf. Dabei geht es vor allem um neue Entwicklungen zur Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1. Januar 2021, zu derdie Krankenkassen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verpflichtet worden sind.
Der Technikdienstleister Bitmarck, der nach eigenen Angaben für Ersatz-, Innungs- und Betriebskrankenkassen Digitallösungen anbietet und damit potenziell 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherte erreicht, arbeitet nach einer europaweiten Ausschreibung nun mit dem Österreichischen Hersteller RISE für die Entwicklung einer ePAnach dem vorgegebenen Standard dergematik– Gesellschaft fürTelematikanwendungen der Gesundheitskartezusammen. Dies teilten beide Unternehmen gestern mit.
„Gemäß der im Terminservice- und Versorgungsgesetz geregelten gesetzlichen Vorgaben möchten und müssen wir unseren Kunden bis zum 1. Januar 2021 ein fertiges, gematikzugelassenes Produkt zur Verfügung stellen“, erklärte Andras Strausfeld, Vorsitzender der Bitmarck-Geschäftsführung. „Wir freuen uns, mit RISE einen schlagkräftigen Partner auf Augenhöhe gewonnen zu haben, der bereits über Erfahrung im Ausbau der hiesigen Telematikinfrastruktur (TI) verfügt.“
Denn RISE (Kurzversion für Research Industrial Systems Engineering) ist in Deutschland kein Unbekannter mehr: Seit 2018 ist das österreichische Unternehmen einer der Anbieter von zertifizierten Konnektoren durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zum Anschluss von Arztpraxen an die TI.
„Als wir 2018 im Auftrag der gematik einen BSI-zertifizierten Konnektor lieferten, wussten wir, dass unsere Erfahrungen im hochsicheren mobilen Kanal, in der medizinischen Informatik sowie bei übergreifenden digitalen Plattformen für viele eigenständige Partner sich mit zertifizierter Sicherheit der Telematik optimal kombinieren lässt“, sagte Thomas Grechening, Sprecher der RISE-Geschäftsführung in der Pressemitteilung. Beide Partner haben offenbar schon mit der Projektarbeit gestartet.
Bitmarck erklärte, man setzte damit „konsequent“ die Regelungen aus dem TSVG um. Gleichzeitig halte man an der Strategie fest, den Kunden und damit den einzelnen Krankenkassen „standardisiert und integrativ digitale Frontendkomponenten für versichertenbezogene Serviceangebote und Versorgungssteuerung mit größtmöglichem Gestaltungsspielraum anzubieten“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Meldung der Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern lässt aufhorchen – hatte Bitmarck doch noch im Juni 2018 mit großem Aufwand die Zusammenarbeit mit dem Start-up Vivy verkündet. Vivy bietet 30 Krankenkassen und vier privaten Krankenversicherern eine elektronische Gesundheitsakte (eGA) an. Die Anwendung erfüllt aber bislang technisch nicht die Anforderungen der gematik nach Paragraf 291a SGB V. Trotz des neuen Partners für die ePA wolle Bitmarck weiterhin mit Vivy als Partner zusammenarbeiten. In welcher Form, dazu äußerte sich ein Sprecher auf Nachfrage nicht im Detail.
Keine Überraschung für Vivy
Vivy hatte sich nach eigener Aussage nicht an der Ausschreibung von Bitmarck für eine Akte nach 291a SGB V beworben. „Daher ist der Zuschlag jetzt auch keine überraschende Entwicklung“, erklärte eine Vivy-Sprecherin. Auch könnten keine Aussagen über die weitere „Ausgestaltung der ePA getroffen werden. „Es ist aber sehr gut vorstellbar, dass aus der Vivy-App heraus ein Zugang in die ePA der Bitmarck ermöglicht wird“, hieß es auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Ebenso teilte das Unternehmen mit: „Die Fokussierung von Vivy wird dabei auf der Umsetzung der Mehrwerte wie der Medikationserinnerung, dem Notfallpass, der Vorsorge oder dem Gesundheitscheck liegen.“
Die Nutzung von Vivy kostet pro Monat 4,90 Euro, sofern der Nutzer nicht bei einer der Krankenkassen, denen Vivy die eGA anbietet, versichert ist. Allerdings kündigt der Entwurf des Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) bereits an, das Krankenkassen dem Versicherten künftig nur eine App anbieten müssen. Die Kosten für die App eines Drittanbieters müssen sie den Versicherten nicht bezahlen.
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