Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Gute Ansätze im Koalitionsvertrag

Berlin – Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen würdigte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, wie häufig mittlerweile in Deutschland das Thema Inklusion diskutiert wird. „Nun muss jedoch eine neue Bundesregierung die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen weiter voranbringen und die Gesetze mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Einklang bringen“, sagte er bei der Konferenz der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung (GVG) zur Umsetzung der Konvention in Berlin. Denn noch sei man weit von einer inklusiven Gesellschaft entfernt.
Hüppe verwies auf den neuen Koalitionsvertrag: Die Verhandlungspartner CDU, CSU und SPD hätten sich darin eindeutig zur UN-Behindertenrechtskonvention und zum Nationalen Aktionsplan als Leitlinie der Politik bekannt. „Es gab noch nie einen Koalitionsvertrag, in dem an so vielen Stellen Menschen mit Behinderungen erwähnt werden“, erklärte er. Es stimme zudem optimistisch, dass die Belange behinderter Menschen in allen zentralen Politikbereichen berücksichtigt werden. Nun müsse aber der Leitsatz „nichts über uns ohne uns“ in die Tat umgesetzt werden.
Hüppe begrüßte besonders das Vorhaben, Menschen mit Behinderungen, die sehr eingeschränkt sind und Assistenz im täglichen Leben brauchen, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Dabei dürfe es jedoch nicht sein, dass nur Menschen, die bereit sind, sich oder ihre Kinder in speziellen Einrichtungen unterbringen zu lassen und sich somit auszugliedern, diese Hilfen erhalten. „Gemeinsame Lebensräume sind wichtig, um Berührungsängste zu vermeiden“, erläuterte er.
„Wenn wir mehr Teilhabe verwirklichen wollen, müssen die Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt stehen. Dass sich die Leistungen künftig am persönlichen Bedarf orientieren und personenzentriert bereitgestellt werden sollen, ist ermutigend. Es wäre aber enttäuschend, wenn damit nur die Kosten für die Eingliederungshilfe von den Ländern auf den Bund übertragen würden“, betonte der Behindertenbeauftragte.
Der Sozialverband VdK Deutschland fordert am heutigen Tag ebenfalls erneut Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen „Solange Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und benachteiligt werden, haben wir das Ziel der Inklusion noch lange nicht erreicht“, sagte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Der Verband ruft insbesondere die Arbeitgeber auf, Chancengleichheit herzustellen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt sei für Menschen mit Behinderung nach wie vor ernüchternd. Mehr als 176.000 schwerbehinderte Menschen seien arbeitslos, obwohl sie überdurchschnittlich oft eine hohe Qualifikation mitbrächten.
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