Teilhabegesetz könnte überarbeitet werden

Berlin – Möglicherweise werden Passagen des in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes überarbeitet. Ein erster Zwischenbericht, der die Gruppe der neu definierten Leistungsberechtigten für eine Assistenz oder Schulhelfer untersuchen soll, kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, dass diese Gruppe demnach restriktiver gefasst wird und viele Empfänger von Leistungen nicht mehr anspruchsberechtigt sind.
Darauf wies die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, in Berlin hin. Sie hatte die Bundesregierung entsprechend angefragt. Der Bundestag hatte das Bundesteilhabegesetz vor zwei Jahren verabschiedet. Es soll die Leistungen für Menschen mit Behinderung neu regeln.
Ziel soll es demnach sein, ihre Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken. Weil die Neuregelungen für den Kreis der Leistungsberechtigten mit Assistenzbedarf bei Behindertenverbänden auf viel Kritik stieß, einigte man sich darauf, die Regelung zu überprüfen und den Teil des Gesetzes auf 2023 zu verschieben.
Nach der Neudefinition sollen die Menschen mit Behinderungen eine Eingliederungshilfe erhalten, die in fünf von neun Lebensbereichen wie Wohnen, Lernen, Arbeiten eingeschränkt sind. Bis zu einer Neuregelung gelten die Personen als leistungsberechtigt, die eine „wesentliche“ Behinderung aufweisen.
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