Telefon-AU: Kinderärzte fürchten Fehlentscheidung, Hausärzte kritisieren Online-Krankschreibungen

Berlin – Eine Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist aus Sicht der Kinderärzte in Deutschland falsch und eine politische Fehlentscheidung. Das stellte der Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) heute klar. Die Hausärzte beklagen zu lasche Regeln für Online-Krankschreibungen.
„Die telefonische Krankschreibung ist für Eltern ein großer Gewinn, da sie dadurch ihre kranken Kinder nicht mehr in die Praxis bringen müssen und dort teils Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, sondern ungestört zu Hause pflegen können“, sagte BVKJ-Bundessprecher Jakob Maske.
Für die Praxen habe es den Vorteil, dass nur leicht erkrankte Kinder nicht immer untersucht werden müssten und mehr Zeit für schwerer erkrankte Kinder bleibe. „Die Regierung spricht immer davon, dass sie Bürokratie abbauen möchte. Mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung würde mal wieder das Gegenteil passieren“, erklärte Maske.
Selbstverständlich sei eine telefonische Krankschreibung nur bei leichten Erkrankungen möglich und auch nur bei Kindern, die der Praxis bekannt seien. Die telefonische Krankschreibung sollte aus Sicht der Kinder- und Jugendärzte daher nicht nur bleiben, sondern idealerweise auch digital ermöglicht werden, wie es bereits bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Erwachsene der Fall sei.
Hausärzte für schärfere Regeln bei Online-Krankschreibungen
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband forderte unterdessen schärfere Regeln für Online-Krankschreibungen. „Die Bundesregierung muss kommerziellen Onlineanbietern von Krankschreibungen endlich einen Riegel vorschieben“, sagte der Verbandsvorsitzende Markus Beier der Rheinischen Post.
„Während sich Hausarztpraxen an klare Regeln halten, wird es kommerziellen Anbietern ermöglicht, schnelles Geld mit Pseudo-Attesten zu machen.“ Es sei seiner Ansicht nicht offensichtlich, dass es den Anbietern nicht um Versorgung, sondern um Geldmacherei gehe.
Beier kritisiert, dass Anbieter solcher Krankschreibungen „aggressiv mit Online-Krankschreibungen für 20 bis 30 Euro“ warben und Gesetzeslücken ausnutzten. Seiner Ansicht nach dürfte es nicht sein, dass ein Arzt Patienten per Video krankschreiben kann, die er noch nie gesehen hat. „Das ist bei der telefonischen Krankschreibung richtigerweise nicht möglich. Dieser Vorbehalt sollte künftig auch für Videosprechstunden gelten.“
Auch der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisiert das Angebot kommerzieller Anbieter für Online-Krankschreibungen. „Die Online-Krankschreibung sollte nur den Hausärzten oder behandelnden Fachärzten erlaubt sein“, sagte er der Zeitung.
„Dass kommerzielle Anbieter, die keinen Bezug zum Patienten haben und nicht praktisch tätig sind, mit Online-Krankschreibungen werben, halte ich für problematisch. Hier gibt es in der Tat leider rechtliche Lücken, die das ermöglichen.“ Es handele sich jedoch um keine bedeutsame Größe. Er fordere entsprechend ein Verbot.
Die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt sagte der Zeitung ebenfalls, auch Krankschreibungen per Videosprechstunde „sollten nur dann möglich sein, wenn der Patient der Ärztin oder dem Arzt bekannt ist, also für Bestandspatienten“. So könne Missbrauch begrenzt werden.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis ergänzte, die Online-Modelle „untergraben das Vertrauen in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und sind mit den Anforderungen an eine gute medizinische Versorgung nicht vereinbar“. Schwarze Schafe müssten „konsequent sanktioniert werden“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte eine Debatte über die hohe Zahl an Krankentagen der deutschen Arbeitnehmer angestoßen und eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ins Spiel gebracht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will das Instrument überprüfen.
Je nach Krankenkasse variiert die Zahl der durchschnittlichen Krankschreibungen von 19 bis teils 22 Tagen und mehr pro Jahr. Aus Sicht der Kassen liegt dies aber vorrangig an Langzeitkrankmeldungen.
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