Telematikinfrastruktur: Betriebsärzte wollen gleichbehandelt werden

Berlin – Den meisten Ärzten in Deutschland wird der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) refinanziert. Für Betriebsärzte gilt das nicht. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht darin eine elementare Ungleichbehandlung und hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu nun ein Rechtsgutachten vorgelegt.
In einem Begleitschreiben des DGAUM an die BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) heißt es, der geplante Ausschluss von Betriebsärzten vom angestrebten Refinanzierungsgeschehen zur Implementierung einer umfassenden TI-Struktur im Gesundheitswesen stelle „einen durch nichts zu rechtfertigenden Verstoß, gegen den in unserer Staatsverfassung garantierten Gleichheitsgrundsatz dar“.
Geplant ist, dass es die zur Teilnahme an der TI berechtigten und verpflichteten Leistungserbringer geben soll, deren TI-Anbindung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V finanziert wird. Dazu gehören zum Beispiel Krankenhäuser, Vertragsärzte, Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie der Öffentliche Gesundheitsdienst. Betriebsärzte gehören aber nicht dazu.
Das Rechtsgutachten sei im Ergebnis eindeutig, fasst die DGAUM zusammen. So seien alle Leistungserbringer, also sowohl Betriebsärzte als auch die anderen Leistungserbringer, in Bezug auf die TI vom Grunde her gesehen vergleichbar. Sie seien alle verpflichtet, an die TI angebunden zu sein, und hätten das zu gewährleisten.
Für die Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung der Kosten bestehe „kein sachlicher Grund“. Insbesondere liege kein sachlicher Grund darin, dass etwa Betriebsärzte über eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit verfügen könnten, heißt es. Das gelte insbesondere für jene, die nicht im Rahmen eines innerbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstes eines großen Unternehmens beschäftigt seien.
Die Fachgesellschaft stellt in dem Brief klar, dass die selbstständigen Fachärzte für Arbeitsmedizin ohne Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ sowie jene, die bei überbetrieblichen Diensten angestellt seien, das „Rückgrat in der Versorgung gerade von kleinen Unternehmen und Kleinstbetrieben“ darstellten.
Aktuell gehe man von rund 9.100 betriebsärztlichen Leistungserbringern, inklusive Weiterbildungsassistenten aus, schreibt die DGAUM. Geschätzt seien „nur zehn Prozent als Werksärzte bei größeren Betrieben und Unternehmen beschäftigt“.
Die Betriebsärzte erinnern in dem Brief ans Ministerium auch an die Bedeutung, die ihnen im Rahmen des Präventionsgesetzes zugesprochen worden ist. So seien ihnen aufgrund ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufgabenstellung mit der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten im Betrieb gesamtgesellschaftlich relevante Aufgaben zugewiesen worden.
Das Bundesministerium für Gesundheit äußerte sich bisher auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes nicht zu den Gründen für die Ungleichbehandlung.
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