Ärzteschaft

Telematik­infrastruktur: Betriebsärzte wollen gleichbehandelt werden

  • Dienstag, 19. Juli 2022
/picture alliance, Jan Woitas
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Berlin – Den meisten Ärzten in Deutschland wird der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) über die ge­setzliche Krankenversicherung (GKV) refinanziert. Für Betriebsärzte gilt das nicht. Die Deutsche Gesell­schaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sieht darin eine elementare Ungleichbehandlung und hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dazu nun ein Rechtsgutachten vorgelegt.

In einem Begleitschreiben des DGAUM an die BMG-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) heißt es, der ge­plante Ausschluss von Betriebsärzten vom angestrebten Refinanzierungsgeschehen zur Implementierung einer umfassenden TI-Struktur im Gesundheitswesen stelle „einen durch nichts zu rechtfertigenden Verstoß, gegen den in unserer Staatsverfassung garantierten Gleichheitsgrundsatz dar“.

Geplant ist, dass es die zur Teilnahme an der TI berechtigten und verpflichteten Leis­tungs­erbringer geben soll, deren TI-Anbindung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) V finanziert wird. Dazu gehören zum Beispiel Kranken­häuser, Vertragsärzte, Apotheken, Hebammen, Physiotherapeuten, Vorsorge- und Reha­einrichtungen sowie der Öffentliche Gesundheitsdienst. Betriebsärzte gehören aber nicht dazu.

Das Rechtsgutachten sei im Ergebnis eindeutig, fasst die DGAUM zusammen. So seien alle Leistungserbringer, also sowohl Betriebsärzte als auch die anderen Leistungserbringer, in Bezug auf die TI vom Grunde her gese­hen vergleichbar. Sie seien alle verpflichtet, an die TI angebunden zu sein, und hätten das zu gewährleisten.

Für die Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung der Kosten bestehe „kein sachlicher Grund“. Insbesondere liege kein sachlicher Grund darin, dass etwa Betriebsärzte über eine anderweitige Finanzierungsmöglichkeit verfügen könnten, heißt es. Das gelte insbesondere für jene, die nicht im Rahmen eines innerbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstes eines großen Unternehmens beschäftigt seien.

Die Fachgesellschaft stellt in dem Brief klar, dass die selbstständigen Fachärzte für Arbeitsmedizin ohne Zu­lassung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärzte mit Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ sowie jene, die bei überbetrieblichen Diensten angestellt seien, das „Rückgrat in der Versorgung gerade von kleinen Un­ternehmen und Kleinstbetrieben“ darstellten.

Aktuell gehe man von rund 9.100 betriebsärztlichen Leistungserbringern, inklusive Weiterbildungsassistenten aus, schreibt die DGAUM. Geschätzt seien „nur zehn Prozent als Werksärzte bei größeren Betrieben und Un­ternehmen beschäftigt“.

Die Betriebsärzte erinnern in dem Brief ans Ministerium auch an die Bedeutung, die ihnen im Rahmen des Präventionsgesetzes zugesprochen worden ist. So seien ihnen aufgrund ihrer arbeitsschutzrechtlichen Aufga­benstellung mit der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten im Betrieb gesamtgesellschaftlich rele­vante Aufgaben zugewiesen worden.

Das Bundesministerium für Gesundheit äußerte sich bisher auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes nicht zu den Gründen für die Ungleichbehandlung.

may

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