Telematikinfrastruktur: KBV und KVen rufen Ärzte auf, Petition zu unterzeichnen

Berlin – Die Rückendeckung für eine Petition, die den Gesetzgeber auffordert, die Frist zur Anbindung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten an die Telematikinfrastruktur (TI) zu verlängern, wächst weiter. Nachdem es gestern aus Bayern erste Unterstützungsaufrufe gab, forderten heute alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Ärzte auf, die Petition zu unterzeichnen.
Eingereicht hatte die Petition beim Bundestag die Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Bayerns, Petra Reis-Berkowicz. Hintergrund ist das E-Health-Gesetz, dasderzeit vorsieht, dass die Praxen der Niedergelassenen bis zum 31. Dezember 2018 an die TI-Infrastruktur angebunden sein müssen. Geschieht dies nicht, drohen den Praxen finanzielle Sanktionen in Form eines Honorarabzugs von einem Prozent.
„Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, erklärte Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands, heute. Sowohl KBV als auch Krankenkassen hatten den Gesetzgeber bisher aufgefordert, die Frist zu verlängern. „Wann denn sonst wenn nicht jetzt will die Politik die Fristen endlich verlängern“, fragte Kriedel.
„Die Niedergelassenen wollen ihre Praxen ja einbinden, aber sie können es nicht“, erklärte Kriedel weiter. Die dazu passenden Komponenten stünden nicht ausreichend zur Verfügung, und das werde auch in absehbarer Zeit nicht der Fall sein. „Die Industrie schafft es unter anderem nicht, rechtzeitig genügend Geräte zu produzieren. Dafür können die Ärzte und Psychotherapeuten nichts. Und deshalb dürfen sie auch nicht bestraft werden“, erläuterte der KBV-Vorstand.
Bis Jahresende würden vermutlich nach Einschätzung der Betreibergesellschaft gematik nicht mehr als 50.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten an die TI-Infrastruktur angeschlossen sein, also weniger als ein Drittel der Praxen, hieß es von der KBV.
Die Petition kann online oder per schriftlichen Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Bei bundesweit 50.000 Unterschriften wird ein „Quorum“ erreicht. Reis-Berkowicz hätte dann die Möglichkeit, das gemeinsame Anliegen der Ärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen.
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