Politik

Kassen schlagen Fristverlängerung bis Juni 2019 für Anbindung der Arztpraxen an Telematik­infrastruktur vor

  • Donnerstag, 30. August 2018
/xiaoliangge, stockadobecom
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Berlin – Der GKV-Spitzenverband hat heute Verständnis für die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gezeigt, eine Fristverlängerung für die Anbindung der Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) zu verlangen. Die Frist bis Ende des Jahres einzuhalten, sei „bisher faktisch nicht möglich“, sagte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands bei der heutigen Verwaltungsrats­sitzung in Berlin.

Es habe bisher nur einen Anbieter gegeben und auch der könne mit dem Rollout nicht so schnell vorankommen. Zwar gebe es zwischenzeitlich einen zweiten Konnektor am Markt. Durch die Verzögerungen in der Vergangenheit seien die KBV-Forderungen allerdings „durchaus nachvollziehbar“.

Pfeiffer regte eine Fristverlängerung bis zum 30. Juni 2019 an. „Hier müsste das Ministerium eine entsprechende Verlängerung der Frist in Gang setzen, weil ansonsten ab dem 1. Januar eine Sanktionierung der Ärzte, die nicht an die TI angeschlossen sind, erfolgt“, so Pfeiffer.

Die KBV hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Anbindung der Praxen an die TI bislang nicht möglich war, weil die notwendigen Kompo­nenten wie Konnektor und Kartenterminal noch nicht zur Verfügung standen. Der Anschluss ist erforderlich, damit Praxen die Daten des Versicherten auf der elektro­nischen Gesundheitskarte (eGK) abgleichen und aktualisieren können.

„Wir haben stets vehement darauf hingewiesen, dass die Frist angesichts der noch immer fehlenden Technik zu kurz ist“, betonte KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel mehrfach. Zudem würden die damit verbundenen Honorarkürzungen die Falschen treffen.

may

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