Temporäre Ermächtigungen können zusätzliche Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche schaffen

München – Ärzte und Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche behandeln, berichten von einer erhöhten Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungsplätzen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns weist daher auf eine Möglichkeit hin, zusätzliche Behandlungskapazitäten für Kinder und Jugendliche zu schaffen.
„Sofern in bayerischen Regionen ein vorübergehender, pandemiebedingter Mehrbedarf durch die dort bereits zugelassenen, ambulant tätigen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht aufgefangen werden kann, besteht die Möglichkeit, zusätzliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zeitlich befristet in die ambulante Versorgung einzubeziehen“, hieß es aus der KV.
Dafür müssen die Zulassungsausschüsse auf Antrag und nach Prüfung des Bedarfs vor Ort persönliche Ermächtigungen aussprechen. „So könnten kurzfristig mehr Behandlungsplätze für psychisch durch die Pandemie besonders belastete Kinder und Jugendliche geschaffen und das Versorgungsangebot in einer Region erweitert werden“, erläuterte die KV.
Ermächtigungen sind im Gegensatz zu den Zulassungen zeitlich, räumlich oder im Umfang begrenzt. Interessierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die bereits im Rahmen einer Teilzulassung tätig sind, oder über eine Ausbildung in einem anerkannten Richtlinienverfahren verfügen und vorübergehend an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung teilnehmen möchten, können sich in den regionalen Beratungscentern der KV dazu detailliert beraten lassen.
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