Ärzteschaft

Therapeutenmangel verhindert adäquate Versorgung von Schlafstörungen

  • Dienstag, 5. November 2019
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Berlin – Auf eine Unterversorgung von Menschen mit Insomnien hat die Deutsche Ge­sellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hingewiesen. Dabei handelt es sich um Ein- oder Durchschlafstörungen, die mindestens einen Monat bestehen und bei den Betroffenen zu einer beeinträchtigten Leistungsfähigkeit oder Befindlichkeit am Tag führen. Laut Fachgesellschaft betrifft dies rund fünf bis zehn Prozent der Menschen in Deutschland.

„Die Lebensqualität der Betroffenen kann hierbei beträchtlich leiden und es besteht das Risiko für psychische und körperliche Folgeerkrankungen, Depressionen und Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen“, hieß es aus der DGSM.

Die Leitlinie der Fachgesellschaft empfiehlt als Therapie eine kognitive Verhaltensthe­ra­pie für Insomnien (KVT-I). Diese Behandlung, die in vier bis acht Sitzungenerfolge, sei sehr effektiv und könne auch bei Menschen mit chronischen Schlafstörungen die Sympto­matik verbessern. „Leider erhält jedoch nur ein Bruchteil der Betroffenen die KVT-I, vor allem, da es zu wenige Therapeuten gibt, die diese Behandlung mit entsprechender Ex­pertise anbieten“, bedauerte die DGSM.

Die Fachgesellschaft beteilige sich daher an einem Projekt namens „GET Sleep – Stepped Care Modell für die Behandlung von Schlafstörungen“, das der Innovationsfonds des Ge­meinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit 6,1 Millionen Euro fördert. Ziel des Projekts ist es, die Versorgungsqualität für Menschen mit Insomnien in Deutschland mit Hilfe von Haus­ärzten und einem telemedizinischen Behandlungsangebot auf Basis der KVT-I zu verbessern.

„Bei positiver Evaluation besteht das Ziel, die neue Versorgungsform in die Regelversor­gung zu übernehmen“, erklärte Kai Spiegelhalder vom Universitätsklinikum Freiburg, einer der Initiatoren des Projektes.

Aber auch beim diagnostischen Instrumentarium in der Schlafmedizin sieht die Fachge­sellschaft Verbesserungsbedarf. Die DGSM weist insbesondere auf die Aktigraphie hin.

„Bei Schlafmedizin handelt es sich eigentlich um eine Wach- und Schlafmedizin. Wir wollen Tagesmüdigkeit, Tagesschläfrigkeit und Tagesleistungsfähigkeit abklären. Die eine Seite der Abklärung ist die Nacht im Schlaflabor, mit der sie die Schlafqualität erfassen können und vor allem organische Schlafstörungen in einer standardisierten Umgebung ausschließen können. Die Schlafmenge im Alltag können Sie mit Aktigraphie abschätzen“, erläuterte Jens Acker, Sprecher der DGSM-Arbeitsgruppe Chronobiologie.

Aktigraphie sei ein Standardverfahren in der Abklärung von zirkadianen Rhythmusstörun­gen. Es sollten die Ruhezeiten über einen Zeitraum von 7 bis 14 Tagen in der häuslichen Umgebung gemessen werden. „In Deutschland ist Aktigraphie aufgrund der Vergütungs-Situation zu wenig bekannt und wird vor allem in der Forschung eingesetzt“, bedauerte Acker.

hil

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