TI-Pauschale um 2,8 Prozent gestiegen

Berlin – Die monatliche Pauschale für die Telematikinfrastruktur (TI) ist zum 1. Januar um 2,8 Prozent gestiegen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Praxen erhalten diese, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur zu finanzieren.
Die monatliche TI-Pauschale ist im Jahr 2023 eingeführt worden. Sie wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst. Die KBV betont, dass Praxen nachweisen müssen, dass sie verschiedene Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen, um die TI-Pauschale zu erhalten.
Darüber hinaus müssen sie mit notwendigen Komponenten und Diensten ausgestattet sein. „Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt“, betont die KBV.
Sie weist darauf hin, dass die „TI-Pauschalen 2 und 3“ zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen sind. Diese sahen eine reduzierte Erstattung der Kosten für Praxen vor, deren Erstausstattung (Pauschale 2) oder Konnektortausch (Pauschale 3) zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 erfolgt war.
„Diese Praxen haben für einen Zeitraum von 30 Monaten eine der reduzierten TI-Pauschalen erhalten, um eine doppelte Erstattung der Kosten zu vermeiden“, so die KBV.
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