Politik

TI-Störung: Gematik will Dienstleister bitten, keine Rechnung zu stellen

  • Donnerstag, 11. Juni 2020
/contrastwerkstatt, stockadobecom
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Berlin – Die Kosten für die Behebung der aktuellen Störung der Telematikinfrastruktur (TI) beim Abgleich des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) sind nach Ansicht der Gematik durch die laufende Pauschale an die Arztpraxen abge­deckt. Das geht aus einem gestern gefassten Beschluss der Gesellschafter hervor.

Darin heißt es, die Gematik werde beauftragt, „deutliche Gespräche“ mit den „Spitzen der Dienstleister“ zur Übernahme der Kosten durch die Pauschalen gemäß Anlage 32 Bundes­mantelvertrag zu führen. Ziel sei es, dass die Dienstleister den Leistungserbringern die Kosten nicht in Rech­nung stellen. Heißt im Klartext: Die Gematik betrachtet die Beseiti­gung der Störung durch die Dienstleister bereits als bezahlt.

Sollte in einzelnen Fällen die Kosten nicht ausreichend über die Pauschalen gedeckt wer­den, würden „die Kosten in angemessener Höhe erstattet“, so der Beschluss weiter. Was eine angemessene Höhe ist, wird nicht ausgeführt. Die Be­triebskostenpauschale nach der TI-Finanzierungsvereinbarung – Wartung der TI-Kom­ponenten und Updates – erhalten Praxen 248 Euro je Quartal.

Den Beschluss kann das Bundesministerium für Ge­sund­heit (BMG) quasi im Alleingang fassen. Es hält 51 Prozent der Gesellschafteranteile an der Gematik. Der GKV-Spitzenver­band hält 22,05 Prozent. Mit 2,45 Prozent ist seit Kurzem der PKV-Verband beteiligt. 24,5 Prozent verteilen sich auf Bundes­ärzte­kammer, Bundeszahnärztekammer, Deutscher Apo­thekerverband, Deutsche Krankenhausgesell­schaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassen­zahn­ärztliche Bundesver­einigung.

KBV-Vorstand Thomas Kriedel zeigte sich unzufrieden über den Beschluss. „Das ist keine akzeptable Lösung für die Praxen, die hier völlig unverschuldet von der technischen Stö­rung in der Telematikinfrastruktur getroffen wurden“, sagte er. Der Beschluss schaffe kei­ne Rechtssicherheit für Ärzte. Unsicherheiten blieben bestehen.

Die KBV weist seit Beginn der Störung darauf hin, dass den Ärzten keine Kosten entste­hen dürfen und sie auch keine Rechnungen erhalten. Das ist die Leitlinie, die die KBV auch in der Gesellschafterversammlung vertreten hat.

Das Bundesministerium für Gesundheit teilte auf Nachfrage lediglich mit, man solle sich mit Rückfragen an die Gematik wenden. Unklar bleibt daher, warum das Haus von Bund­es­gesundheitsmi­nister Jens Spahn (CDU) die Wirtschaft nicht für eine erbrachte Zusatz­leistung bezahlen will. Offen bleibt auch, warum der Verursacher der Störung nicht für den Schaden auf­kommt.

Ob die Vorgehensweise das Vertrauen der Ärzte in die Telematikinfastruktur (TI) erhöht, ließ das Ministerium ebenso unbeantwortet. Ob es eine Kostenregelung für künftige Störungen in der TI gibt, ist auch unklar.

Die Gematik hatte nach Bekanntwerden der Störung zugesichert, dass in Abstimmung mit dem BMG für die Betroffenen bereits Klarheit bestünde, dass ihnen keine Kosten durch die Situation entstehen sollen und sie keine Sanktionen fürchten müssten. Die Praxen wurden dazu aufgerufen, möglichst schnell und vor dem Quartalswechsel mit ihrem IT-Dienstleister einen Termin zu vereinbaren.

Bis zu 80.000 Praxen von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten sind seit zwei Wo­chen von der Telematikinfrastruktur abgeschnitten und können den VSDM-Abgleich nicht vornehmen. Um das Problem zu beheben, muss ein Update auf dem TI-Konnektor einge­spielt werden. Auslöser war ein Konfigurationsfehler in der TI gewesen.

Die Gematik rät Ärzten und Psychotherapeuten, zunächst zu prüfen, ob sie von der Stö­rung betroffen sind. Ist das der Fall, empfiehlt sie, „dringend Kontakt mit dem IT-Service­partner der Praxis aufzunehmen“. Das gelte auch, wenn Praxen nicht sicher seien, ob sie betroffen sind.

may

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