Tod nach einem Sturz immer als „nicht-natürlich“ angeben
Berlin – Sterben Patienten nach einem Sturz – zum Beispiel von einer Leiter im Haushalt – müssen Ärzte als Todesart „nicht-natürlich“ angeben und die Polizei alarmieren. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hingewiesen. Die Fachgesellschaft bezieht sich dabei auf einen Vortrag der Rechtmedizinerin Ricarda Arnold vom Universitätsklinikum Jena auf dem Alterstraumatologie Kongress 2016 in Marburg.
Gerade bei geriatrischen Patienten sind letale Stürze oft durch Faktoren wie Demenz, Mangelernährung, neurologische oder kardiale Erkrankungen bedingt. „Dann stehen Ärzte vor schwierigen Einzelfallentscheidungen, die immer wieder heiß diskutiert werden im Kollegenkreis“, so Arnold. Dabei sei die Rechtslage eindeutig.
Auf dem Totenschein muss bekanntlich neben der Todesursache – dem unmittelbar zum Tode führende Ereignis – auch die Todesart angeben werden. „Natürlich“ im Falle des Sterbens aus innerer, krankhafter Ursache wie Lungenentzündung, Krebs oder Herzinfarkt. „Nicht-natürlich“ durch äußere Faktoren wie Unfall oder Fremdverschulden.
„Im Falle eines Sturzes muss von Gesetzes wegen praktisch immer eine nicht-natürliche Todesart angegeben werden“, so die Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin.
Trotzdem scheuten sich einige Ärzte, „nicht-natürlich“ im Totenschein anzukreuzen. „Denn dann muss die Polizei alarmiert werden, was gerade für Kliniken mit vielen geriatrischen Patienten unter Umständen einen enormen Aufwand bedeutet“, so Arnold. Aber im Totenschein statt des Sturzes einfach einen anderen Aspekt des Ablebens anzugeben, sei keine Lösung: „Hat der Verstorbene eine Unfallversicherung abgeschlossen, könnte den Erben die Leistung entgehen“, erläuterte die Rechtsmedizinerin. Zumal nie auszuschließen sei, dass nicht doch ein Fremdverschulden vorliege, das erst die Ermittlungen der Polizei aufdeckten.
„Einer Studie zufolge werden jedes Jahr circa 2.000 Tötungsdelikte aufgrund ungenauer Leichenschauen übersehen“, betonte Arnold.
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