Vermischtes

Tod nach Krebs-Therapie: Ermittler nehmen Wirkstoff ins Visier

  • Freitag, 26. August 2016

Mönchengladbach – Nach dem Tod von drei Patienten eines alternativen Krebs-Thera­pie­­zentrums konzentrieren sich die Ermittler auf den Behandlungswirkstoff „3-Brom­opy­ruvat“. „Es gibt die Arbeitsthese, dass mit dem Wirkstoff etwas nicht in Ordnung war“, sagte Oberstaatsanwalt Axel Stahl heute in Mönchengladbach. Möglicherweise sei der Stoff verunreinigt oder die Dosierung nicht richtig gewesen, sagte Stahl.

Der Heilprak­ti­ker und Praxisinhaber Klaus R., gegen den ermittelt wird, habe den Wirk­stoff aber ver­wenden dürfen. „3-Bromopyruvat ist ein experimenteller Wirkstoff, der welt­weit in der Tumor­the­ra­pie eingesetzt wird“, sagte Stahl. Das Präparat wird nach Angaben des Krebsinformationsdienstes in Heidelberg seit eini­gen Jahren in „experimentellen Grundlagenstudien“ untersucht. Bislang hat es dem­nach erst Untersuchungen an Zell­kul­turen in der Petrischale und erste Studien an Mäusen und Ratten gegeben. Es gab bislang noch keine klinischen Studien am Menschen, die Voraussetzung für eine Zu­lassung als Arzneimittel wären.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber der Praxis in Brüggen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen: Zwei Patienten werden diesen Angaben zufolge nach lebensbedrohlichen Beschwerden noch ärztlich behandelt. Insgesamt seien 69 Patienten der Praxis gestorben.

Stahl betonte, der Heilpraktiker habe mögliche Behandlungsfehler zurück­gewiesen. Der Beschuldigte habe „im Wesentlichen pauschal bestritten, dass etwas falsch gelaufen sei“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Ob es einen ursäch­lichen Zusammen­hang zwischen dem Mittel und den Todesfällen gibt, ist nach wie vor nicht endgültig geklärt. „Diesen Beweis können wir noch nicht abschlie­ßend führen“, sagte Stahl. Die Untersuchungen auch der Gerichtsmedizin würden vo­raus­sichtlich noch mehrere Wochen andauern. Es müsse unter anderem geklärt werden, in welcher Konzentration das Mittel den Patienten verabreicht worden sei.

Einem Großteil der Patienten, die sich in der Praxis in Brüggen behandeln ließen, konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus schulmedizinischer Sicht nicht mehr geholfen werden.

dpa/afp

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