„Totale Erschöpfung“ ist häufigster Grund für Mutter-Kind-Kur

Berlin – Ein Erschöpfungssyndrom bis hin zum Burn-out ist der häufigste Grund für eine Kurmaßnahme in einer vom Müttergenesungswerk (MGW) anerkannten Klinik. Im vergangenen Jahr litten 87 Prozent der teilnehmenden Mütter daran. Auch bei Vätern, die eine Kurmaßnahme in Anspruch nahmen, dominierten diese Gesundheitsstörungen mit fast 70 Prozent. Das zeigt der neue Jahresbericht des Genesungswerkes. Er beruht auf Sozialdaten, die das MGW jährlich in seinen Einrichtungen erhebt.
„Mütter und Väter leiden gleichermaßen besonders stark unter ständigem Zeitdruck, bedingt durch Doppel- und Dreifachbelastung“, sagte die Kuratoriumsvorsitzende des MGW, Dagmar Ziegler. Allerdings stelle das traditionelle Rollenmodell mit dem Mann als Haupt- und Vollzeitverdiener Väter vor besondere Herausforderungen. Nahezu 60 Prozent nennen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Belastung: „52 Prozent der befragten Väter arbeiten über 40 Stunden und mehr pro Woche. Wenn sie dazu noch familienbezogene Aufgaben wahrnehmen, kommen auch Männer an ihre Grenzen und werden krank“, so Ziegler weiter.
Eine besondere Belastung für viele Frauen im mittleren Alter ist laut MGW die Pflege naher Angehöriger. „Wir wissen, dass bereits heute ein Viertel aller Mütter Angehörige pflegt und wir wissen auch, dass rund ein Drittel derjenigen, die pflegen, selbst aufgrund der zusätzlichen Belastungen erkrankt“, sagte Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW. Sie wies darauf hin, dass alle pflegenden Frauen und Männer seit 2012 gemäß dem sogenannten Pflegeneuausrichtungsgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation haben. „Dies ist leider weder bei den Betroffenen noch bei Experten richtig bekannt“, sagte Schilling.
Das MGW bietet seit seiner Gründung Kurmaßnahmen für Mütter an. Mit Bildung der Zustiftung „Sorgearbeit 2013“ hat es seinen Ansatz auch auf Kurmaßnahmen für Väter und für pflegende Angehörige ausgeweitet.
Das MGW weist daraufhin, dass die Krankenkassen innerhalb von drei Wochen über einen Antrag für eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme entscheiden müssen. So sieht es das Patientenrechtegesetz vor. Werde der medizinische Dienst eingeschaltet, gelte eine Frist von fünf Wochen. Hielten die Kassen die Frist nicht ein, gelte der Kurantrag als genehmigt, sofern keine schriftliche Information mit Gründen erfolge.
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