Ärzteschaft

Transplantations­medizin: Weitere Fachgesellschaften fordern Widerspruchslösung

  • Montag, 5. März 2018
/picture alliance, dpa, Jan-Peter Kasper
/dpa

Berlin – Immer mehr medizinische Fachgesellschaften verlangen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Diese sei „dringend zu fordern“ teilten jetzt die Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG) und die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) mit. Auch die Deutsche Gesellschaft für Urologie hatte eine entsprechende Änderung im Transplantationsrecht angemahnt. 

„In keinem anderen hochentwickelten Land werden so wenige Organe gespendet. Deutschland ist in Sachen Organspende und Transplantation unter den Eurotransplant-Ländern trauriges Schlusslicht“, kritisierten DTG und DGfN. Bezogen auf je eine Million Bürger habe die Rate an Organspendern in Deutschland nur 9,3 betragen. Zum Vergleich: In Kroatien lag sie bei 31,8, in Belgien bei 30,6, in Österreich bei 23,5, in den Niederlanden bei 14,3.

„Diese unglaublich niedrige Spendezahl hat fatale Folgen für die Menschen auf der Warteliste: Sie warteten bei uns im Durchschnitt fünf bis zehn Jahre auf eine Niere, in Österreich hingegen nur 18 Monate, in Spanien sogar nur zwölf Monate“, kritisierten die Fachgesellschaften. Die langen Wartezeiten bedingten immer kränkere Patienten zum Zeitpunkt der Transplantation, was sich trotz hoher Versorgungsqualität auch auf die Behandlungsergebnisse in Deutschland auswirke.

In Deutschland gilt seit dem 1. November 2012 die sogenannte Entscheidungslösung, die die 1997 eingeführte erweiterte Zustimmungslösung ablöste. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder alle zwei bis fünf Jahre anschreiben und ergebnisoffen über die Organspende informieren. Die Menschen sollen so zu einer Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende angeregt werden. „Unser System ermöglicht den Menschen, die Auseinandersetzung mit dem schwierigen Thema des eigenen Ablebens und der eigenen Positionierung zur Organspende weiter zu vertagen“, erklärte Mark Dominik Alscher, Präsident der DGfN.

Bei der Widerspruchslösung wird jeder Bürger angeschrieben und nach seiner Entscheidung gefragt. Wer nicht antwortet, gilt als Organspender. Spanien, Italien, Norwegen, Schweden, Luxemburg oder Österreich arbeiten seit Längerem nach diesem Prinzip, Frankreich hat es 2017 eingeführt – und die Niederlande im Augenblick.

Das häufige Argument gegen die Widerspruchslösung, diese sei eine Bevormundung der Gesellschaft, lassen DTG und DGfN nicht gelten: „Bevormundung ist, wenn jemand anders eine Entscheidung für einen trifft. Die Widerspruchslösung lässt aber jedem Bürger seine volle Entscheidungsfreiheit. Letztlich sollte uns auch die Tatsache, dass gerade viele als besonders liberal geltende Länder wie Schweden, Frankreich, Belgien oder jetzt die Niederlande die Widerspruchslösung bereits eingeführt haben, Sicherheit dahingehend geben, dass damit keinesfalls demokratische und menschenrechtliche Grundsätze verletzt werden“, sagte Christian Hugo, Generalsekretär der DTG.

Allerdings löse die Widerspruchslösung allein nicht alle Probleme, sie müsse von einem umfassenden Maßnahmenpaket begleitet werden, erklärte der DTG-Präsident, Bernhard Banas. So gelte es unter anderem, Defizite bei der Erkennung von potenziellen Organspendern und bundesweit uneinheitliche Regelungen für Transplantationsbeauftragte abzubauen, so seine Forderung.

hil

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