Traumafolgestörungen: Ärzte und Psychotherapeuten beschließen Fortbildungscurriculum

Berlin – Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Bundesärztekammer (BÄK) haben gemeinsam ein Fortbildungscurriculum entwickelt, mit dem ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und ihre Kenntnisse in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und anderer Traumafolgestörungen vertiefen können. Das Curriculum ist so konzipiert, dass damit sowohl die Qualifikationsvoraussetzungen für die Anwendung von EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) in einem Richtlinienverfahren als auch für die Teilnahme am Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger erfüllt werden.
Es sei den beiden Bundeskammern dabei ein zentrales Anliegen gewesen, nicht einseitig auf eine Behandlungsmethode zu fokussieren, sondern eine Fortbildung anzubieten, über die vertiefte Kenntnisse in allen aktuellen evidenzbasierten Behandlungsansätzen zur Behandlung von Traumafolgestörungen erworben werden können.
Die psychotherapeutische Behandlung der Traumafolgestörungen ist fester Bestandteil der Qualifikation in der Psychotherapeutenausbildung, betont die BPtK. In den vergangenen Jahrzehnten wurden eine Reihe von traumaspezifischen Behandlungsmethoden entwickelt und deren Wirksamkeit in zahlreichen Studien nachgewiesen. Die traumafokussierte psychotherapeutische Behandlung ist nach den evidenzbasierten Leitlinien die Methode der Wahl bei der Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS).
EMDR ist eine der traumafokussierten Behandlungsmethoden, die in den evidenzbasierten Leitlinien zur PTBS-Behandlung empfohlen wird. Im Jahr 2006 hat der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in seinem Gutachten die wissenschaftliche Anerkennung der EMDR-Methode bei Erwachsenen mit PTBS festgestellt. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss im Oktober 2014, EMDR als Methode bei der Behandlung in Verbindung mit einem in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (Richtlinienverfahren) zuzulassen. Im Bundesmantelvertrag wurde daraufhin im Januar 2015 eine Änderung der Psychotherapie-Vereinbarung beschlossen, die die Qualifikationsvoraussetzungen für die Durchführung einer EMDR-Behandlung im Rahmen eines Richtlinienverfahrens definiert.
Die aktuelle Fassung der Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zur Beteiligung am Psychotherapeutenverfahren ist seit dem 1. Juli 2012 in Kraft. Mit Durchlaufen des vorliegenden Curriculums könnten nun die geforderten Qualifikationsvoraussetzungen sowohl für die Durchführungsgenehmigung für EMDR in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung als auch für das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nachgewiesen werden, betonen die beiden Kammern.
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