Trotz neuer Rabattverträge keine Entspannung bei Zuzahlungen

Berlin – Trotz neuer Rabattverträge von großen Krankenkassen hat sich die Zuzahlungssituation für gesetzlich Krankenversicherte in den vergangenen Monaten kaum entspannt. Darauf hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) hingewiesen. Eigenen Berechnungen zufolge sei derzeit rund jedes vierte Rabattarzneimittel (24,5 Prozent) zur Hälfte oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, zur Jahresmitte 2017 waren es 23,7 Prozent.
Die Befreiungsquote ist im vergangenen Jahrzehnt allerdings kontinuierlich gesunken. 2008 lag sie laut DAV noch bei 60 Prozent. Gleichzeitig nimmt das Volumen der zuzahlungspflichtigen Arzneimittel zu. Während Versicherte im vergangenen Jahr für Arzneimittel 2,1 Milliarden Euro – und damit rund 0,3 Milliarden Euro mehr als noch 2011 – aus eigener Tasche bezahlen mussten, sparten die Krankenkassen durch Rabattverträge 2016 rund 3,9 Milliarden Euro ein.
Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmahersteller führen dazu, dass gesetzlich Versicherte auf Rezept ausschließlich die Medikamente des entsprechenden Vertragspartners der Kasse erhalten. Die Krankenkassen können jeweils entscheiden, ob sie ihre Versicherten in diesen Fällen von der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden.
„Neue Rabattverträge sind eine Chance für Krankenkassen, ihre Versicherten von Zuzahlungen zu entlasten und damit die Akzeptanz für die Umstellung der Medikation auf andere, günstigere Präparate zu erhöhen“, sagte DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld. Er kritisierte, dass die Kassen trotz steigender Einsparungen die Kostenvorteile durch die Rabattverträge zu selten an die Patienten weitergäben.
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