Trotz Skandals bei Organspenden keine Strafverschärfung geplant

Hamburg – Trotz der Skandale bei der Vergabe von Spenderorganen will die Bundesregierung das Strafrecht nicht verschärfen. Eine Sprecherin von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte am Sonntag: „Solange Ermittlungsverfahren laufen, ist es schwierig, in dem konkreten Fallkomplex eine Gesetzeslücke auszumachen.“ Der Grünen-Politiker Harald Terpe riet den Krankenkassen angesichts immer neuer Berichte über Manipulationen, keine Werbebriefe für Organspenden mehr auszusenden.
Die Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte der taz vom Montag, möglicherweise könne es richtig sein, das Strafrecht in Nebengesetzen zu verschärfen, wie etwa im Transplantationsgesetz. Dafür zuständig sei aber nicht das Justizministerium, sondern das Bundesgesundheitsministerium. Dieses will ein Rechtsgutachten noch im Januar beauftragen, „um zu klären, ob und welche Änderungen in den bestehenden Straf- und Bußgeldnormen sowie den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesärzteordnung und der Länder notwendig sind, um in der Vergangenheit festgestellte Verstöße entsprechend sanktionieren zu können“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Sonntag .
Möglicherweise noch mehr Betrugsfälle
Der in Göttingen festgenommene Transplantationschirurg hat möglicherweise in mehr Fällen manipuliert als bisher bekannt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte am Sonntag einen Bericht des Magazins Spiegel, wonach es bei bis zu 60 Transplantationen Auffälligkeiten gegeben haben soll. Ob Straftaten vorlägen, müsse noch geklärt werden.
Die Behörde ermittelt derzeit offiziell in elf Fällen. Der 45-jährige Chirurg war am Freitag wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags in neun Fällen sowie der schweren Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge in zwei Fällen festgenommen worden. Er soll Krankenakten manipuliert haben, so dass bestimmte Patienten bevorzugt eine Spenderleber erhielten. Nach Angaben der Sprecherin der Staatsanwaltschaft könnte es Monate dauern, bis Klarheit vorliegt, wie viele Manipulationen es gab.
Der Münsteraner Jura-Professor Thomas Gutmann sagte der taz, das Vorgehen der Braunschweiger Strafverfolger habe ihn überrascht: Der Vorwurf des versuchten Totschlags sei „ein kluger Versuch“, den Arzt strafrechtlich zu belangen. Ob er tatsächlich greife, bleibe allerdings abzuwarten.
Für Terpe ist Aufklärung vorrangig
Angesichts der Skandale um die Organvergabe rät der Grünen-Bundestagsabgeordnete Terpe den Krankenkassen, vorerst keine Werbebriefe zur Organspende zu verschicken. „Ich empfehle den Kassen, mit der Versendung der Broschüren so lange zu warten, bis für die Bürger Klarheit besteht und sie dem System vertrauen können“, sagte Terpe der Welt am Sonntag. Die Briefe sollten erst verschickt werden, wenn die Skandale aufgeklärt sind.
In den vergangenen Monaten war bekannt geworden, dass Ärzte in Göttingen, München, Regensburg und Leipzig bewusst falsche Angaben über Patienten gemacht hatten, so dass diese auf der Warteliste für eine Transplantation weiter vorn platziert wurden. Terpe hatte im vergangenen Jahr eine überproportional hohe Versorgung von Privatpatienten mit Organen an deutschen Transplantationszentren entdeckt.
Trotz der Manupulationen bei der Vergabe von Spenderorganen sollten die Krankenkassen nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) an ihrer offensiven Werbung um potenzielle Organspender festhalten. „Die Menschen, die ihre letzte Hoffnung auf ein Spenderorgan gesetzt haben, können nicht warten“, sagte Merk am Sonntag in München.
Steffens fordert fälschungssichere Patientenakten
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) pocht auf fälschungssichere Patientenunterlagen. „Wir brauchen eine Patientenakte, in der alle relevanten Vorgänge fälschungs- und manipulationssicher dokumentiert werden“, sagte Steffens den Zeitungen der WAZ-Gruppe. Die Grünen-Politikerin nannte dabei die Weiterentwicklung einer elektronischen Patientenakte, die entsprechende Sicherheitsstandards erfüllt.
Es müsse jederzeit eindeutig nachvollzogen werden können, wer wann welche Eintragungen vorgenommen habe. Nachträgliche Änderungen dürften nicht möglich sein, sagte Steffens. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und die Bundesärztekammer müssten die Voraussetzungen für eine bundeseinheitliche fälschungssichere Patientenakte schaffen.
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