Ärzteschaft

Überarbeiteter Leitfaden zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Dienstag, 22. September 2020
Patientenverfügung /Birgit Reitz-Hofmann, stock.adobe.com
/Birgit Reitz-Hofmann, stock.adobe.com

Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat ihre Broschüre „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Leitfaden für Patienten und Angehörige“ vollständig überarbeitet.

„Inzwischen wissen immer mehr Menschen, dass allgemeine Aussagen wie ‚Ich will keine Apparatemedizin‘ oder ‚Ich will in Würde sterben‘ im Ernstfall nicht hilfreich sind“, sagte Johannes Albert Gehle, Präsident der Kammer. „Wenn nicht erkennbar ist, was der Betroffene in der aktuellen Situation gewollt hätte, kann die Umsetzung des Patientenwillens gefährdet sein“, betonte er.

Der aktualisierte Leitfaden gibt den Betroffenen die erforderlichen Bausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Betreuungsverfügung an die Hand. Die Informationen sind so gestaltet, dass der Patient dazu in der Lage ist, die Verfügung persön­lich auf sich zuzuschneiden, sodass sie rechtskräftig ist.

Wichtig ist der Ärztekammer dabei eine reflektierte Entscheidung. Der Leitfaden themati­siert daher nicht nur das „Wie?“, sondern auch das „Warum?“ einzelner Bestandteile der Verfügungen.

Patienten werden in der Broschüre zudem darüber informiert, wie sie Angehörige dazu bevollmächtigen, Entscheidungen für sie zu treffen, sodass sichergestellt werden kann, dass das Recht auf Selbstbestimmung stets erhalten bleibt.

hil

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