Ärzteschaft

Übergangsfrist für Gesundheits­untersuchung beschlossen

  • Dienstag, 9. April 2019
itataekeerati - stock.adobe.com
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Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Übergangsfrist für die überarbeitete regelmäßige Gesundheitsuntersuchung verständigt. Das hat die KBV heute mitgeteilt. Beide Seiten vereinbarten, dass für Ver­si­cherte, bei denen 2017 eine Gesundheits­unter­suchung (Check-up) durchgeführt worden ist, noch bis zum 30. September 2019 das zweijährige Untersuchungsintervall gilt.

Hintergrund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im vergangenen Jahr die Richtlinie zur Gesundheitsuntersuchung angepasst hatte. Insbesondere wurden die Leistungen ausgeweitet, die Untersuchungsintervalle für Versicherte ab 35 Jahre wurden aber von zwei auf drei Jahre verlängert. Das hat der KBV zufolge in vielen Praxen zu Problemen geführt. Ohne Übergangsfrist hätten bereits vereinbarte Termine wieder ab­gesagt werden müssen, wie es heute hieß.

Für alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren, bei denen die letzte Gesundheitsunter­su­chung 2018 (und später) stattgefunden hat, gilt hingegen das neue dreijährige Untersu­chungsintervall. Wurde 2018 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up wieder ab 2021 erfolgen. Versicherte, die 2019 den Check-up wahr­neh­men, haben 2022 wieder Anspruch auf die Untersuchung.

may/EB

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